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Urlaub mit Oma und Opa: Was sollten Großeltern beachten?

Immer häufiger werden die Experten von grosseltern.de von den Medien zu speziellen Fragestellungen interviewt.  Aktuell erscheint ein Interview mit Andreas Reidl  im Familienmagazin Moritz. Ob Bauernhof oder Strandhotel: Dr. Andreas Reidl, Gründer und Vorstand des Ratgeberportals grosseltern.de, spricht darüber, was Omas und Opas bei Urlauben mit ihren Enkeln beachten sollten.

Wie alt sollten Kinder sein, wenn sie mit Oma und Opa verreisen?

Dr. Reidl: Es kommt weniger auf das Alter der Enkelkinder an, sondern vielmehr auf die Intensität des Kontakts zwischen Enkel und Großeltern. Verbringen die Enkel viel Zeit bei den Großeltern und sind sich sehr vertraut, dann spricht nichts dagegen, dass auch Kleinkinder mit Oma und Opa verreisen. Üblicherweise beginnen Urlaube mit den Großeltern im Alter von fünf bis sechs Jahren.

Können Großeltern und Enkelkinder die Urlaubssituation üben?

Dr. Reidl: Ja, auch das kann man. Wir von grosseltern.de empfehlen Großeltern, die ihre Enkel nicht so häufig sehen, ein Testwochenende, möglichst nahe am Wohnort der Eltern. Sollte etwas nicht klappen, so können die Großeltern die Enkel schnell zu den Eltern und in die vertraute Umgebung zurückbringen.

Was gibt es gesetzlich zu beachten?

Dr. Reidl: Kinder benötigen seit 2012 einen eigenen Kinderreisepass, der bis zum zwölften Lebensjahr gültig ist. Danach brauchen Jugendliche einen herkömmlichen Reisepass beziehungsweise Personalausweis. Beachten sollten Großeltern von Teenagern, dass für einige Länder – zum Beispiel die USA – ein Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium benötigt wird. Nur so kann das Enkelkind visumsfrei einreisen. Wenn die Enkel mit einem Kinderreisepass beispielsweise in die USA einreisen möchten, benötigt das Enkelkind zusätzlich ein Visum. Auskünfte, welche Dokumente für welches Land benötigt werden, erteilt das Auswärtige Amt: www.auswaertigesamt.de. Wichtig ist zudem eine Vollmacht für Notfälle. Für das nichtdeutsch sprachige Ausland empfehlen wir die Vollmacht in Landessprache übersetzen zu lassen. Nur mit einer entsprechenden Vollmacht können Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, so dass sie den Großeltern Auskunft erteilen dürfen. Die Vollmacht sollte auch regeln, dass die Großeltern berechtigt sind, Entscheidungen hinsichtlich der Behandlung des Enkelkinds zu treffen. Die Vollmacht sollte neben den Namen und Wohnorten die Telefon- und Ausweisnummern der Eltern und die der Großeltern beinhalten. Eine Blankovollmacht von unserem Rechtsexperten gibt es auf grosseltern.de.

Was sollten Eltern unbedingt mit den Großeltern vor den Ferien klären?

Dr. Reidl: Zwei Drittel der Reisen erfolgen mit dem Pkw. Das Kuscheltier und das Lieblingsspielzeug dürfen auf keinen Fall fehlen, und die Eltern sollten Oma und Opa auch Tipps zur Ernährung der Enkel geben. Unabhängig vom Reiseziel sollten die Großeltern eine Kopie des Impfausweises mitnehmen und sich Blutgruppe, Allergien und Vorerkrankungen der Enkel sowie den Namen und die Telefonnummer des Kinderarztes notieren. Zusätzlich empfehlen wir einen Anruf bei der Krankenversicherung und eine Reiseapotheke für die Enkel. Eine Checkliste dafür bieten wir kostenlos an.

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