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Testament schreiben: Was man beim Testament schreiben beachten muss

Wenn Sie überlegen, ein Testament zu schreiben, gilt es einige Vorgaben einzuhalten, damit das Testament später dann auch wirklich gültig ist. Hier ein paar hilfreiche Tipps, damit Sie ihr Testament schreiben können.

Das Testament an sich

  • Sie müssen das Testament in jedem Fall immer handschriftlich aufsetzen.
  • Geschriebenes per Schreibmaschine der Computer ist nicht rechtsgültig.
  • Vergessen Sie die Unterschrift nicht! Testamente ohne Unterschrift sind nicht gültig
  • Bei Aufsetzen eines gemeinschaftlichen Testaments (mit Ehepartner oder Lebenspartner), ist es ausreichend, wenn einer der Partner das Testament handschriftlich schreibt und unterschreibt. Der andere Partner muss dann noch die Worte „Diese Testamentsanordnungen sind auch mein letzter Wille“ dazusetzen und ebenfalls unterschreiben.

Das Testament datieren

  • Ein Datum ist für die Gültigkeit des Testaments nicht zwingend erforderlich.
  • Allerdings sollten Sie darauf trotzdem nicht verzichten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
  • Wenn es mehrere Testamente gibt, gilt das Testament, was als letztes vom Erblasser verfasst wurde. Hier kann das Datum auf dem jeweiligen Testament helfen, Streitigkeiten über die Gültigkeit unter den Erben zu vermeiden.

Aufbewahrungsort

  • Es empfiehlt sich, das Testament in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Hier zahlt man eine geringe Einmal-Gebühr; das Testament ist dann ohne zeitliche Begrenzung sicher verwahrt. Wenn der Erblasser verstirbt, geht diese Information über das örtliche und zuständige Standesamt zum zentralen Testamentsregister. Anschließend wird das das Nachlassgericht, bei dem das Testament verwahrt liegt, in Kenntnis setzt.
  • Ratsam ist es, eine Kopie des hinterlegten Testaments bei den persönlichen Unterlagen zu behalten.
  • Nicht zu empfehlender Aufbewahrungsort ist die Bank bzw. ein dortiges Schließfach. Die Bank darf nur dem Erben Zugang gewähren. Die Erben allerdings ergeben sich erst aus dem Testament, das ja im Safe verschlossen liegt. Hier würden nur unnötige Kosten entstehen (Bestellung eines kostenpflichtigen Nachlasspflegers).

Bei Fragen zum richtigen Vererben stehen Ihnen die Experten von grosseltern.de zur Verfügung, schreiben Sie an recht@grosseltern.de

Testament Vorlagen und Formulierungen

Einzeltestament - Ein Erblasser setzt seine Kinder als Erben ein & weitere Bestimmungen

Erklärung: Die Kinder sind in diesem Testaments-Beispiel als Erben eingesetzt mit vorgegebenen und damit festen Erbanteilen. Für den Fall, dass diese Erben das Erbe nicht antreten, wurden Ersatzerben bestimmt. Zudem ist eine Enterbung enthalten.

Testament-Text

Ich, (kompletter Namen), geb. am (Datum) setze zu unbeschränkten Erben mit folgenden Erbanteilen ein: Optional zu definieren:

Meine Tochter 1 (Name) zu …. Anteil.

Meinen Sohn 1 (Name), geboren am (Datum) zu … Anteil.

Meine Tochter 2 (Name) geboren am (Datum) zu …. Anteil.

Meinen Sohn 2 (Name) enterbe ich.

Wenn einer der Erben vor mir stirbt, treten an dessen Stelle die Abkömmlinge des verstorbenen Erben nach der gesetzlichen Erbfolge die Nachfolge an. Wenn der verstorbene Erbe gegen eine Abfindungszahlung auf das Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichtet, wird diese Ersatzerbfolge unwirksam. Wenn keiner der Ersatzerben mehr im Erbfall lebt, erhalten diesen Erbanteil die übrig geblieben Erben. Die Erbanteile sollen in dem von mir vorgegebenen Verhältnis der Erbteile aufgeteilt werden.

(Ort und Datum)
(handschriftliche Unterschrift des Erblassers)

Optional

Haben Sie mehrere Erben?

Dann könnten Sie im Muster einen Testamentsvollstrecker einsetzen:
„Ich ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll Herrn / Frau (Name) sein. Für den Fall, dass er/sie nicht Testamentsvollstrecker werden kann oder will, bestimme ich, dass Herr/Frau (Name) die Testamentsvollstreckung übernehmen soll. Der Testamentsvollstrecker soll meinen Nachlass möglichst schnell regeln. Die Teilung soll nach meinen Anordnungen erfolgen.“

Möchten Sie Auflagen an die Erben im Testament eintragen?

Sie könnten Folgendes auch hinzufügen:
„Mein Sohn, (Name) soll sich bis zu ihrem Ableben um seine Mutter kümmern und sie versorgen. Meine Tochter (Name) soll die Pflege des Familiengrabes übernehmen.“

Möchten Sie den Kindern oder anderen Erben ganz gezielt bestimmte Vermögens-Gegenstände zu kommen lassen?

Dann könnten Sie die Teilungsanordnung in dieser Form einfügen:
„Meine Tochter (Name) soll das Grundstück (nähere Bezeichnungen) in (Ort) erhalten. Zusätzlich erhält sie den Familienschmuck. Mein Sohn soll das Grundstück (nähere Angaben) in (Ort) erhalten. Zusätzlich erhält mein Sohn meinen Oldtimer (genaue Bezeichnung). Die Wertanteile müssen untereinander nicht verrechnet werden.“

Wollen Sie einem Menschen, der nicht Ihr Erbe wird einen bestimmten Gegenstand zuwenden?

Dann fügen Sie im Testament folgenden Ergänzung ein:
„Meine Schwester (Name) soll meinen Schmuck Erhalten. Meine Cousine (Name) soll meine Bücher erhalten.“

Quelle: BGB

Gemeinschaftliches Testament - Das klassische Berliner Testament

Erklärung: Das Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) steht nur verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnern offen. Der Grundgedanke ist, dass sich die Partner gegenseitig versorgt wissen möchten.

Im unten aufgeführten Textbeispiel setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerbe ein. Der zweite Abschnitt definiert, dass die Kinder als Schlusserben eingesetzt werden. Eine weitere Bestimmung betrifft den Widerruf möglicher früherer Testamente. Als zusätzliche Bestimmung wurde zuletzt die Salvatorische Klausel eingefügt.

Unser Testament

„Wir, die Eheleute (Name und Geburtsdaten) setzen uns gegenseitig, also der Erstversterbende den Überlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Schlusserben beim Tod des Überlebenden von uns und Erben von uns beiden, im Falle unseres gleichzeitigen Versterbens, sind unsere ehegemeinschaftlichen Abkömmlinge (alle Namen) zu gleichen Teilen (zu je …. Erbanteilen ). Wir widerrufen alle älteren Verfügungen, die wir von Todes wegen bereits getroffen haben.

Ist eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam, so bleiben alle übrigen Verfügungen wirksam.“

(Ort und Datum)
(Unterschrift des 1. Erblassers)

Diese Testamentsanordnungen sind auch mein letzter Wille.

(Ort und Datum)
(Unterschrift des 2. Erblassers)

Optional

Haben Sie mehrere Erben?

Dann könnten Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen:
„Wir ordnen für unseren Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll Herr / Frau (Name) sein. Kann oder will er/sie nicht Testamentsvollstrecker werden bestimmen wir, dass Herr/Frau (Name) die Testamentsvollstreckung übernehmen soll. Der Testamentsvollstrecker soll unseren Nachlas möglichst schnell regeln. Die Teilung soll nach unseren Anordnungen erfolgen.“

Möchten Sie, dass das Erbe im Falle einer Wiederverheiratung für Ihre Kinder erhalten bleibt?

Dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:
„Sollte sich mein(e) Ehemann/Ehefrau wieder verheiraten, so bestimmen wir, dass unsere gemeinsamen Kinder mit dem Tag der Eheschließung ihren vollen Erbteil erhalten. Ein bis dahin ausgezahlter Pflichtanteil soll hierauf verrechnet werden.“

Möchten Sie einen Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer einsetzen?

Dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:
„Ich setze meinen Sohn / meine Tochter, (Name), als meinen Alleinerben ein. Sollte er/sie vor dem Erbfall versterben, soll seine/ihre Tochter / sein/ihr Sohn (Name) erben“

Quelle: BGB

Anmerkung der Redaktion: Bei den Hinweisen handelt es sich um unverbindliche Ratschläge, für die die grosseltern AG bei etwaigen Fehlern nicht haftet; bei Zweifeln ist ein rechtlicher Rat einzuholen.

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