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Abkömmling im Testament: Dazu gehören auch Enkel und Urenkel

Abkömmling im Testament: Dazu gehören auch Enkel und Urenkel

Damit man beim Erben auch alles richtig macht, sollte man im Testament auch Enkel und Urenkel richtig benennen. Dafür verwendet man den Begriff Abkömmling. Aber was, wenn man Kinder und Enkel im Testament anders beachten möchte. Wir erklären es Ihnen!

Wenn es darum geht, wen man in einem Testament beachten möchte, dann sollte man ganz genau wissen, wie man Kinder und Kindeskinder zu bezeichnen hat. Daher sollte man so eindeutig wie möglich formulieren. So auch in einem konkreten Fall: Eheleuten hatten ihre “gemeinschaftlichen Abkömmlinge” bedacht. Ob damit aber auch die Enkel gemeint sind, musste das Oberlandesgericht in Oldenburg bestimmen. Das hat entschieden, dass unter den Begriff auch Enkel und Urenkel zusammengefasst werden.

Wie immer bei solchen Entscheidungen liegt ein konkreter Fall vor: Eheleute hatten sich in einem notariellen Ehegattentestament als gegenseitige Alleinerben eingesetzt. Die Erben des Letztversterbenden sollten die gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Anteilen sein. Dem Überlebenden wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge unter den gemeinschaftlichen Abkömmlingen abzuändern. Das nennt man Freistellungs- bzw. Abänderungsklausel. Die überlebende Ehefrau tat das und bestimmt in einem zweiten Testament eine der gemeinen Töchte und deren Sohn als Erben.

Das gab natürlich Streit innerhalb der Familie, vor allen war die andere Tochter damit nicht einverstanden. Sie vertrat die Meinung, dass die nachträgliche Erbeinsetzung des Enkels nicht zulässig sei. Unter dem Begriff gemeinschaftliche Abkömmlinge seien nur gemeinsame Kinder zu verstehen. Nach langem hin und her entschied aber das Oberlandesgericht Oldenburg, dass sich der Begriff Abkömmling nicht nur auf die gemeinsamen Kinder, sondern eben auch auf Enkel und Urenkel bezieht.

Um nur die Kinder im Testament zu bedenken, muss man in dem Fall den Begriff Kinder wählen. Das Gericht begründete es so, “dass die Eheleute alle Abkömmlinge gleich behandeln wollten und der Umfang des Erbes der einzelnen Enkelkinder nicht davon abhängen sollte, ob deren eigene Eltern noch lebten oder wie viele Geschwister sie noch jeweils hätten.”

Photo by Helloquence on Unsplash

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