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Assistierte Sterbehilfe – Was Großeltern wissen wollen

Ein Interview von grosseltern.de mit DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch - Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Assistierte Sterbehilfe
Quelle: Depositphotos

Die Kessler Zwillinge sind freiwillig aus dem Leben geschieden – sie haben damit ein Thema öffentlich gemacht, dass bislang als Tabu galt. Immer mehr ältere Menschen setzen sich bewusst mit Fragen am Lebensende und der Möglichkeit einer assistierten Sterbehilfe auseinander. Auch manche Großeltern fragen sich dabei nicht nur, welche Voraussetzungen es gibt, sondern auch, wie sie mit ihren Familien – und insbesondere den Enkeln – darüber sprechen sollen.
grosseltern.de hat dazu mit Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), gesprochen.

 

 

 

 

 

Teil 1: Medizinische, rechtliche und organisatorische Grundlagen

grosseltern.de: Welche medizinischen und psychologischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine assistierte Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können?

Antwort Prof. Roßbruch:

Entscheidend ist, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen wurde. Das Vorliegen einer schweren Erkrankung ist nicht zwingend nötig. Denkbar ist auch eine sogenannte Lebenssattheit. Die Voraussetzungen für die Vermittlung einer Freitodbegleitung durch die DGHS

  • Mitgliedschaft in der DGHS (mind. sechs Monate)
  • Selbst formulierter Antrag auf Vermittlung einer Freitodbegleitung bei der DGHS
  • Nachvollziehbare Darstellung der Beweggründe und Stellungnahme zu den Sicherheitskriterien, ggfs. Beifügung aktueller (Kranken-) Unterlagen

In der Geschäftsstelle werden die Antragsunterlagen fachlich eingeschätzt. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, vermittelt die DGHS-Geschäftsstelle die Unterlagen der freitodwilligen Person vertraulich an eine externe Koordination, die die Fälle an Freitodbegleitende verteilt. Nach Möglichkeit ist das jeweilige Team bestehend in regionaler Nähe ansässig.

 

grosseltern.de: Wie läuft das Verfahren genau ab – von den ersten Gesprächen über Begutachtungen bis hin zum letzten Schritt der assistierten Sterbehilfe.

Antwort Prof. Roßbruch:

Die Psychologinnen der Geschäftsstelle prüfen die Fälle und achten darauf, ob die Sorgfalts- und Sicherheitskriterien der DGHS beachtet worden sind und ob die festgelegte Wartefriste von sechs Monaten eingehalten ist bzw. ob Voraussetzungen vorliegen, die eine Ausnahme von der Wartefrist rechtfertigen (z.B. finale Phase einer schweren Krankheit und/oder das Vorliegen einer starken Schmerzsymptomatik). Sodann werden die einzelnen Fälle an die jeweils regional zuständigen Zweier-Teams, in der die mit der DGHS kooperierenden Ärzt:innen und Jurist:innen tätig sind, weitergeleitet (vermittelt).

 

grosseltern.de: Welche Rolle spielen Angehörige dabei? Müssen sie informiert werden oder liegt die Entscheidung vollständig bei der betroffenen Person?

Antwort Prof. Roßbruch:

Die Entscheidung liegt nur bei der betroffenen Person. Wir empfehlen allerdings dringend, den engsten Kreis der Angehörigen in die Überlegungen einzubeziehen. Eine Verpflichtung, diese zu informieren, gibt es aber nicht.

 

grosseltern.de: Mit welchen Kosten muss man rechnen? Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Anbietern oder Verfahren?

Antwort Prof. Roßbruch:

Ja, verschiedene Anbieter haben unterschiedliche Kostenkalkulationen Die Verfahren sind recht ähnlich. Bei der DGHS werden vom Betroffenen 4.000 Euro auf ein Treuhandkonto gezahlt, aus dem Arzt und Jurist dann ihre jeweiligen festen Honorare und Spesenerstattungen erhalten. Die DGHS als Verein hat mit diesem Geld nichts zu tun.

Teil 2: Großeltern, Familie und Kommunikation – Wie erkläre ich das meinen Enkeln?

grosseltern.de: Wie kann ich meiner Familie und meinen Enkeln erklären, dass ich assistierte Suizidhilfe in Betracht ziehe, ohne ihnen Angst zu machen?

Antwort Prof. Roßbruch:

Man sollte versuchen, möglichst ruhig mit der Familie zu sprechen und das Echo der Angehörigen respektieren. Es kann eine gewisse Zeit und mehrere Gespräche lang dauern, bis sich die Familie mit dem Entschluss arrangiert und ihn respektieren kann. In jedem Fall ist jedes Gespräch besser als einen einsamen Entschluss zu fassen und diesen allein durchzuziehen.

 

grosseltern.de: Ab welchem Alter sind Kinder oder Jugendliche in der Lage, über dieses Thema zu sprechen?

Antwort Prof. Roßbruch:

Auch kleine Kinder haben bereits eine feine Antenne dafür, wenn in der Familie schwere Themen anhängig sind. Man sollte mit ihnen altersgerecht sprechen, wenn sie Fragen haben. Kinder geben einem schon zu verstehen, wie viel Informationen sie verkraften. Haben sie genug, springen sie mitunter ganz unvermittelt zu einem anderen Thema. Dann sollte man als Großeltern oder Eltern nicht weiter darüber sprechen.

 

grosseltern.de: Wie kann ich vermitteln, dass mein Wunsch nach assistierter Suizidhilfe aus Leidensdruck entsteht und nichts mit fehlender Liebe zur Familie zu tun hat?

Antwort Prof. Roßbruch:

Das kann mitunter schwierig sein. Kinder, auch wenn sie längst erwachsen sind, hängen an ihren Eltern. Man kann aber schon nachvollziehbar vermitteln, unter welchem Leidensdruck man selbst steht. Es ist wünschenswert, dass die Angehörigen den Entschluss respektieren können, auch wenn sie ihn vielleicht nicht unbedingt verstehen oder gutheißen.

 

Teil 3: Rechtliches & Organisatorisches

grosseltern.de: Was sollte ich im Vorfeld meiner Entscheidung rechtlich klären?

  • Testament
  • Nachlass
  • Bestattung
  • Digitales Erbe

Antwort grosseltern.de:

Es ist in der Regel eine große Entlastung für die Hinterbliebenen, wenn der oder die Verstorbene bereits zu Lebzeiten Vieles schriftlich geregelt hat.

 

Abschlussfrage

grosseltern.de: Was ist aus Ihrer Sicht das Wichtigste, das Großeltern wissen sollten, bevor sie eine Entscheidung zum Lebensende treffen?

Antwort Prof. Roßbruch:

Wenn es ihnen möglich ist, sollten sie bei ihrer Entscheidung auch die Perspektive der Kinder und Enkel einnehmen und versuchen zu verstehen, dass diese sie nur ungern gehen lassen. Mitunter kann ein solcher selbstbestimmter Tod auch als Affront aufgefasst werden. Da können ruhig geführte sachliche Gespräche helfen.

Weitere Infos:

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Fragen zu diesem Thema haben, finden Sie weiterführende Informationen auf der Webseite der DGHS www.dghs.de sowie in unserem großen Ratgeberbereich Recht & Vorsorge auf grosseltern.de mit vielen Beiträgen, die Sie auch dazu interessieren könnten.
(Link: https://www.grosseltern.de/tipps_tricks/recht-und-vorsorge/)

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