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Mutter-Kind-Parkplatz: Dürfen Oma und Opa den Stellplatz auch nutzen?

Großeltern und Väter dürfen den Mutter-Kind-Parkplatz auch nutzen.

Eine interessante Information liefert der Auto Club Europa (ACE) gelesen. Hier heißt es, dass ein sogenannter Mutter-Kind-Parkplatz auch von Oma oder Opa, die mit Ihrem Enkelkind unterwegs sind, genutzt werden darf.

Der ACE schreibt hierzu:

Jeder kennt sie und Eltern, die bei ihren Besorgungen eine Babyschale tragen müssen, wissen sie zu schätzen: Mutter-Kinder-Parkplätze, auch Storchen-Parkplätze genannt. Sie sind entgegen vieler Annahmen nicht nur für Mütter mit Kleinkindern vorgesehen. Nach Darstellung des ACE Auto Club Europa dürfen diese Sonderstellplätze auch Väter, Großmütter oder Tanten nutzen, die mit kleinen Kindern unterwegs sind. Hannes Krämer, Rechtsexperte des Autoclubs, sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Die Mutter-Kind-Parkplätze sind ein Service vieler Supermärkte und Krankenhäuser. In der Straßenverkehrsordnung sind sie jedoch nicht vorgesehen.“ Deshalb gibt es laut Krämer weder einheitliche Vorschriften, wer diese Parkplätze nutzen darf, noch müssten Großmütter, Väter oder Tanten, die mit einem kleinen Kind unterwegs sind, ein amtliches Bußgeld fürchten.

Lesen Sie die vollständige Information direkt beim ACE.

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