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Neue Gesetze und Regelungen: Was ändert sich 2019?

was ändert sich 2019

Was ändert sich 2019? Jedes Jahr werden neue Gesetze sowie Regelungen eingeführt oder alte verändert. Da ist es oft schwierig, den Überblick zu bewahren. Der Mindestlohn wurde beispielsweise seit dem 01.01.2019 auf 9,19 Euro statt 8,84 Euro erhöht. Und die Unterhaltskosten bei getrennt lebenden Eltern sind angehoben worden. Gerade im Bereich der Finanzen und Arbeit gibt es jedes Jahr Veränderungen. Aber auch darüber hinaus möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick bieten, was sich 2019 ändern wird oder sich bereits verändert hat.

Rente: 2019 wird die Rente erhöht

Ab Juli 2019 sollen die Rentensätze in Deutschland erhöht werden. Das ist erstmal eine gute Nachricht, doch um wie viel genau handelt es sich bei den Betrag? Im Westen soll die Rente um 3,18 und im Osten um 3,91 Prozent steigen – so steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 der Bundesregierung. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht endgültig gefallen. Erst im Frühjahr werden die genauen Zahlen publiziert. Fest steht aber, dass die Rente steigen wird.

Steuererklärung: Längere Fristen, weniger Belege 

Im Jahr 2019 haben alle, die eine Steuererklärung abgeben, erstmals mehr Zeit als zuvor. Dank des neuen Steuergesetzes, das zwar schon 2017 in Kraft gesetzt wurde, aber erst 2019 praktisch Anwendung findet, haben Steuererklärer dieses Jahr bis Juli Zeit. Also alle diejenigen, die ihre Steuererklärung selber machen, können sich bis zum 31. Juli 2019 Zeit nehmen. Alle, die einen Steuerberater für die Steuererklärung beauftragen, haben sogar bis zum 29. Februar 2020 Zeit. Zudem werden zukünftig weniger Belege erforderlich sein, denn mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereicht werden. Aber Vorsicht: Das Steueramt kann jederzeit bestimmte Belege anfordern, und das bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids.

Teilhabechancengesetz: Neues Programm für Langzeitarbeitslose ist gestartet

In den Medien wurde bereits schon mehrmals davon berichtet. Seit dem 1. Januar ist das sogenannte Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Dieses soll Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in die Berufswelt ermöglichen. So weit, so gut. Doch wie sieht dieses Programm konkret aus? Die zu vergebenden Stellen werden in den ersten zwei Jahren vom Staat bezahlt und von den Jobcentern vermittelt. Das soll Arbeitgebern Anreiz sein, Stellen an Langzeitarbeitslose zu vergeben. Für den Arbeitgeber und -nehmer ist es schließlich eine Win-Win-Situation, denn der Arbeitgeber bekommt eine neue Arbeitskraft ohne, beziehungsweise mit geringem Kostenaufwand und der Arbeitnehmer eine geregelte Arbeitsstelle sowie einen festen Lohn. Wer für das Programm in Frage kommt, entscheidet das Jobcenter. Diese Maßnahmen sind bis Ende 2024 befristet. Für das Programm will die Bundesregierung vier Milliarden Euro aufwenden.

Pflege: Neues Gesetz soll 13.000 neue Stellen in der Pflege schaffen

Der Pflegepersonalmangel ist ein großes Problem. Umso erfreulicher ist es, dass nun ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, das den Personalmangel langfristig reduzieren soll. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2019 gültig. 13.000 neue Stellen im Bereich der stationären Altenpflege sollen geschaffen werden. Finanziert wird das Ganze durch die Krankenkassen. Es soll zudem auch neue Anreize geben, eine Ausbildung im Bereich der Krankenpflege zu machen. So wird nun beispielsweise die Vergütung von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Telefonkosten: Telefonate innerhalb der EU werden günstiger

Die Roaminggebühren im EU-Ausland wurden bereits 2017 abgeschafft, was das mobile Surfen und die Nutzung von Apps unterwegs sehr erleichtert und vor allem kostengünstiger gemacht hat. Allerdings sind davon Telefonate nach wie vor ausgeschlossen. Das Telefonieren in anderen EU-Ländern kann schnell zu einer Kostenfalle werden. Die EU will aber ab dem 15. Mai 2019 eine Preisobergrenze für Telefonate ins EU-Ausland festlegen. Die Gesprächsminute soll dann maximal 19 Cent und eine Textnachricht je 6 Cent kosten.

Onlinebanking: iTAN-Liste wird abgeschafft

Nur noch wenige nutzen iTAN-Listen für Überweisungen, denn viele greifen heutzutage lieber auf das eigene Smartphone zurück, um eine TAN zu generieren. Die Banken wollen und müssen nun auch die iTAN-Liste bis Herbst 2019 endgültig abschaffen. Das hat zum einen den Grund, dass es inzwischen für die meisten Kunden einfacher ist auf digitale Endgeräte zurückzugreifen. Und zum anderen sind per Post verschickte TAN-Listen nicht wirklich sicher. So schreibt die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie vor, dass Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen müssen, dass sie tatsächlich der Inhaber oder die Inhaberin des Kontos sind. Das kann bei der Nutzung der iTAN-Liste technisch jedoch nicht überprüft werden. Das heißt nun für alle, die noch keinen TAN-Generator haben oder mobile-TAN eingerichtet haben, dass sie bald auf eines der Verfahren umstiegen müssen.

Elektroautos: Lautloses Fahren wird es bald nicht mehr geben

Elektroautos sind inzwischen sehr gefragt. Vor allem als Stadtauto eignen sie sich bestens. Allerdings stellen sie auch eine Gefahr für Kinder, Sehbehinderte und andere Fußgänger dar, denn Elektroautos sind kaum zu hören. Kinder entscheiden beispielsweise oft nach Gehör, ob ein Auto schnell oder langsam fährt. Wenn also ein Auto schnell und leise fährt, wird dieses potenziell zu spät wahrgenommen. Ab dem 1. Juli 2019 müssen daher nach der EU-Verordnung alle neu verkauften Hybrid- und Elektroautos ein akustisches Warnsignal abgeben. Das heißt aber auch, dass in alle Autos dieses Art dann ein AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) eingebaut werden muss. Mitte 2021 wird die Ausstattung mit dem Warnsignal dann auch für alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge Pflicht, die bereits auf den Straßen unterwegs sind. Mit der Umrüstung sollte man also nicht zu lange warten.

Verpackungsgesetz: Verbraucher sollen zu Mehrweg- statt Einwegflaschen greifen

Ja, auch die Deutschen haben ein Müllproblem, auch wenn man dieses im Vergleich zu anderen Ländern nicht so offensichtlich sieht. Seitdem es Pfand auch auf Einwegflaschen gibt, hat sich beispielsweise die Menge an Abfall durch Getränkeverpackungen vergrößert. Das mag auf den ersten Blick paradox erscheinen, das Problem ist aber, dass vielen Verbrauchern der Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegpfand nicht bewusst ist. Und so gehen Verbraucher davon aus, dass sie mit dem Kauf und der Rückgabe von Einwegpfandflaschen zur Abfallvermeidung beitragen. Dabei werden diese Flaschen jedoch nicht wieder befüllt, sondern landen auf dem Verpackungsmüll-Berg. Seit dem 1. Januar 2019 ist nun das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das heißt, dass Supermärkte und Einzelhandelsgeschäfte in den Regalen klar kennzeichnen müssen, ob es sich bei den jeweiligen Getränkeverpackungen um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. Damit erhofft man sich die Recyclingquote zu verbessern und den Müllberg zu verkleinern sowie ein größeres Umweltbewusstsein bei den Verbrauchern zu schaffen. Achten Sie mal bei Ihrem nächsten Einkauf auf die Kennzeichnung.

 

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