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Welche Rechte haben Großeltern: Umgangsrecht mit dem Enkel und Lösungsansätze

Großeltern haben ein Umgangsrecht, aber dieses einzufordern ist manchmal schwierig

Welche Rechte haben Großeltern? Immer wieder leiden Großeltern, weil Sie die Enkel nicht oder nicht regelmäßig sehen dürfen. Der Grund ist oft eine Scheidung der Eltern, manchmal aber auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern. Wenn Großeltern ihre Enkelkinder nicht sehen dürfen, wird natürlich nach einer Lösung gesucht. Manchmal entscheiden sich Betroffene für den juristischen Weg zum Gericht, manchmal sind andere Lösungswege eine sinnvolle Alternative.

Wie kann eine Lösung aussehen?

In seltenen Fällen kann man vor Gericht Erfolg haben. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss das Gericht entscheiden, ob der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl entspricht (§ 1685 I BGB: „Großeltern… haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient“.). Hier muss klar gesagt werden, dass diese Prüfung oft zu Ungunsten der Großeltern ausgeht. Denn entscheidend für das Gericht ist zunächst das Verhältnis der Kinder zu den Eltern und diese haben letztendlich die Entscheidung, wie sie ihre Kinder erziehen. Auch möchten Gerichte in der Regel vermeiden, dass Kinder in den Konflikt geraten, sich für die Großeltern und gegen die Eltern oder umgekehrt entscheiden zu müssen. Denn dieser Konflikt entspricht sicher nicht dem Kindeswohl.
Gespräch suchen

Gespräch suchen

Die Probleme können nur von Großeltern und Eltern gemeinsam gelöst werden. Denn ein Streit kann nur zwischen den Streitenden beigelegt werden. Die Erfahrung zeigt , dass es durchaus gelingen kann, bei einem Streit zwischen den Erwachsenen, die Enkel außen vor zu lassen. Sprich der Kontakt zu den Großeltern findet statt, obwohl Streitereien existieren. Denn was interessiert es die Kleinen, wenn die Erwachsenen Meinungsverschiedenheiten haben? Das muss zumindest dann nicht entscheidend sein, wenn es nicht um die Enkel selbst, Erziehungsfragen oder ähnliches geht.

Vermittler einschalten

Oft ist der Streit bereits so weit eskaliert, dass man Dritte braucht, um in das Gespräch einzusteigen. Im Streitfall können Gerichte und Jugendämter die richtigen Ansprechpartner sein. Auch Familienberatungsstellen können vermitteln. Gut ist häufig auch die Einbindung einer neutralen Person aus der Verwandtschaft, die anregt, dass sich die Streithähne im Interesse der Kinder einmal zusammensetzen.

Das zuständige Jugendamt finden Sie über die Landesjugendämter, eine Liste der Landesjugendämter finden Sie hier zum Download.

Gemeinsame Basis finden: Wohl der Enkel

Bei den Gesprächen findet man häufig schnell eine gemeinsame Basis, wenn man das Wohl der Enkel in den Mittelpunkt rückt. Unter Umständen muss man gar nicht Vergangenes diskutieren, denn das kann zu Schuldzuweisungen führen, die die Lösung erschweren. Wenn man sich einig ist, dass Kinder besser mit als ohne Großeltern aufwachsen, ist der erste Schritt getan. Dann kann man überlegen: Wie regeln wir den Umgang? Wann man hierüber gemeinsam nachdenkt, ist die Lösung nahe.

Besondere Vermittlung: Mediation, Familienmediation

Auf Familienrecht und -fragen spezialisierte Berater sind häufig auch als sogenannte Familienmediatoren tätig. Hierbei helfen die Mediatoren den Parteien, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten und Regelungen für die Zukunft festzulegen. Das ist nicht ganz billig, oft aber ein guter Weg, der zu einer Einigung führt.

Sollten Sie eine Familienmediation überlegen, schreiben Sie eine kurze Mail an uns an info@grosseltern.de, wir vermitteln Sie dann an Mediatoren in Ihrer Region.

Haben Sie hierzu noch Fragen zum Thema „Welche Rechte haben Großeltern?“ oder Tipps? Wie haben Sie das angesprochene Problem gelöst? Schreiben Sie uns an info@grosseltern.de.

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