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Verwandtenpflege: Pflegegeld, wenn das Enkelkind bei Großeltern lebt

Verwandtenpflege: Pflegegeld, wenn das Enkelkind bei Großeltern lebt

Wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt und von ihnen aufgezogen wird, dann haben Oma und Opa einen Anspruch auf finanzielle Hilfe. Damit das Pflegegeld aber genehmigt werden kann, müssen Großeltern am besten vorher immer mit dem Jugendamt zusammenarbeiten. Wer Anträge stellt, nachdem die Verwandtenpflege bereits begonnen hat, scheitert aber häufig. Wir erklären, was hinter der Verwandtenpflege steckt und warum es unerheblich ist, ob die Mutter noch mit im Haushalt lebt.

Was ist die Verwandtenpflege?

Viele unserer User berichten immer wieder, dass das Enkelkind bei ihnen lebt. Diese Art der familiären Unterstützung nennt man Verwandtenpflege. Sie regelt, dass ein verwandtes Kind auch bei Oma, Opa, Tante, Onkel oder älteren Geschwistern aufwachen kann, wenn Mutter oder Vater nicht in der Lage sind, sich um das Kind zu kümmern. In so einem Fall, also wenn es ein Pflegeverhältnis auf privater Basis ist, benötigt man keine offizielle Erlaubnis, um das Kind aufzunehmen. Eigentlich muss man auch das Jugendamt nicht informieren. Anders ist es bei der Verwandtenpflege als Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege). Dann müssen die Eltern einen Antrag beim Jugendamt stellen, damit das Kind in Vollzeitpflege bei Verwandten leben kann. Dieser Antrag nennt sich Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege.

Was ist, wenn die minderjährigen Eltern noch im Haushalt der Großeltern leben?

Großeltern können beim Jugendamt Leistungen der Hilfe zur Erziehung eines Enkelkindes als Pflegekind beantragen, auch wenn die Eltern noch im Haushalt der Großeltern leben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen im März 2012. Das Jugendamt hatte die Zahlung des Pflegegeldes an die Großeltern verweigert, weil die noch minderjährige Mutter mit im Haushalt lebte. Die Richter sahen das damals aber anders. Eine räumliche Trennung von Eltern und Kind für das Pflegegeld ist nicht notwendig.

Wie stellt man einen Antrag?

Der Pflege- und Adoptivfamilien unabhängige Landesverband Niedersachsen e.V. rät, einen schriftlichen  Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege zu stellen. Bei einer Ablehnung sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Sollte auch nach dem Widerspruch kein Pflegegeld gewährt werden, müsse eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei der Verwandtenpflege?

Die Höhe des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege eines Enkelkindes kann von Bundesland zu Bundesland variieren. In Baden-Württemberg werden Pauschalbeträge empfohlen. Für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren sind es 837 Euro. Bei Kindern von 6 bi unter 12 Jahren 921 Euro und bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis unter 18 Jahren können 986 Euro gezahlt werden. In anderen Bundesländern können die Zahlen aber wieder ganz anders sein.

Photo by Aditya Romansa on Unsplash

Kindergeld für Großeltern

Wenn die Enkelkinder ihren Lebensmittelpunkt im Haushalt der Großeltern haben, dann erhalten Großeltern auch das Kindergeld. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel.

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