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Wenn sich Großeltern und Eltern zerstritten haben: Tipps für den Umgang

Familienstreitigkeiten kennt vermutlich jeder. Aber was, wenn sich Großeltern und Eltern so arg zerstritten haben, dass das zulasten der Enkel geht? Keine schöne Vorstellung, dennoch kommt das häufiger vor als uns lieb und recht ist. Aber was kann man wirklich dagegen tun?

Manchmal sind es Kleinigkeiten in Erziehungsfragen oder dann doch Streitigkeiten ums Geld, die dazu führen, dass sich Eltern und Großeltern streiten. Manchmal flackern diese alten Probleme erneut auf, manchmal bestehen sie permanent und werden eigentlich nie aus dem Weg geräumt. Ein harmonisches Miteinander ist dann nicht mehr möglich. Schade eigentlich, denn unter dieser Situation leiden alle Beteiligten. Wenn es dann auch noch um den Entzug der Enkel geht, weil sich zwei Parteien nicht einig sind, leiden die Kleinsten in dieser Konstellation.

Was in erster Linie hilft: miteinander reden. Leider funktioniert das nicht immer einwandfrei. Auch wenn die eine Seite immer wieder sucht, ruhig und sachlich zu argumentieren, fühlt sich die andere Seite angegriffen und reagiert entsprechend aufbrausend. Damit das nicht passiert müssen Regeln miteinander aufgestellt werden. Nicht laut werden, sachlich bleiben, argumentieren – das sind die Grundpfeiler einer soliden Diskussion. Es bringt nichts, Streitigkeiten von vor 15 Jahren auf den Tisch zu bringen  – und es bringt auch niemanden voran.

Wer das als Familie nicht schafft, sollte nach einem Vermittler suchen. Das so genannte Mentoring bringt  zwei Parteien an einen neutralen Tisch. Dieser Vermittler ist Moderator der Unterhaltung und unvoreingenommen. Er ist auch derjenige, der einschreiten kann, wenn eine Diskussion nicht mehr sachlich oder beleidigend verläuft. Man sollte sich nicht schämen, solch einen Mentor einzuschalten.

Den Kontakt gänzlich abzubrechen ist der falsche Weg – auch wenn es häufig so gemacht wird, dass mindestens eine Partei den Rückzug antritt. Sollte das der Fall sein und die Großeltern kein Umgangsrecht haben, kann das Jugendamt vermitteln. Denn auch Großeltern haben das Recht auf Umgang mit den Enkeln.

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