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Alleinreisende Kinder: Worauf Sie bei ihrem Enkel achten muessen

alleinreisende Kinder

Heutzutage ist es oft der Fall, dass die Großeltern weit entfernt von den Enkelkindern wohnen. Wenn die Schulferien näher rücken und die Enkel zu Oma und Opa zu Besuch fahren wollen, stehen die Eltern wie auch die Großeltern immer wieder vor der Frage, wie man das am besten mit dem Fahren regelt. Nicht immer haben die Eltern Zeit ihre Kinder mit dem Auto zu den Großeltern zu fahren, besonders wenn es sich dabei um eine Fahrt von mehreren Stunden handelt. Dann bleiben noch Bus, Bahn oder Flugzeug. Worauf Sie bei den verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln rund um das Thema alleinreisende Kinder zu achten haben, haben wir für Sie zusammengefasst:

Mit dem Bus

Inzwischen gibt es zahlreiche Busanbieter, die das gesamte deutsche Streckennetz abdecken. Busunternehmen wie FlixBus sind sehr erfolgreich und kostengünstiger als die Bahn. Daher boomt das Geschäft mit den Langstreckenfahrten. Auch Kinder dürfen alleine mit dem Bus reisen. Allerdings unterscheidet sich die Altersgrenze stark bei den verschiedenen Anbietern. Die Altersgrenze liegt zwischen sechs und 16 Jahren. Mit dem IC-Bus beispielsweise dürfen Kinder schon mit sechs Jahren alleine fahren. Mit dem FlixBus ab zehn Jahren und nur Strecken, auf denen sie nicht umsteigen müssen. Betreuungspersonal wird von den Busunternehmen nicht bereitgestellt. Daher ist es wichtig abzuschätzen, ob das Enkelkind schon fit genug ist, um alleine zu reisen. Wichtig zu wissen ist, dass das Enkelkind immer das Einverständnis der Eltern benötigt. Die meisten Busunternehmen stellen dafür ein vorgefertigtes Formular zum Download bereit. Auch sollte das alleinfahrende Kind Kontaktinformationen über die Person, die es abholt, dabeihaben. Großeltern, die ihren Enkel abholen, sollten rechtzeitig an der Bushaltestelle sein und sich gegenüber dem Busfahrer ausweisen können.

Mit der Bahn

Mit der Bahn dürfen Kinder ab einem Alter von sechs Jahren alleine fahren. Die deutsche Bahn bietet aber auch ein Begleitprogramm an, das sich „Kids on Tour“ nennt. Das wird allerdings immer nur freitags und sonntags auf neun ausgewählten Strecken innerhalb Deutschlands (z. B. Stuttgart – Hamburg oder Berlin – Düsseldorf) angeboten. Die Kinder werden dann bei der Bahnhofsmission an den Startbahnhöfen abgeholt und während der ganzen Reise begleitet. Es reisen maximal fünf Kinder mit einer Begleitperson zusammen. Dieses Betreuungsangebot kostet zusätzlich zu dem Preis für das Zugticket 35 Euro. Auch hier benötigt das Kind für die Reise einige Unterlagen, die Sie und die Eltern nicht vergessen dürfen: der unterschriebene Vertrag, die Fahrkarte sowie der Buchungsbeleg über den Begleitservice. Ebenfalls sollte Ihr Enkel Informationen über die Kontaktperson dabeihaben, die es abholt.

Mit dem Flieger

Nicht selten fliegen Kinder heutzutage alleine zu Verwandten oder Freunden. Bereits im Alter von zwölf Jahren dürfen Kinder ohne Begleitperson mit den meisten deutschen Airlines fliegen. Kinder zwischen fünf und elf Jahren dürfen in Begleitung einer Betreuungsperson fliegen. Oder wenn sie den Betreuungsdienst der jeweiligen Airline in Anspruch nehmen. Auf Wunsch der Eltern kann dieser Service auch für ältere Kinder dazu gebucht werden, der je nach Zielort zwsichen 60 und 100 Euro kostet. Die Kinder bekommen einen eigenen Ausweis und werden vor dem Start und nach der Landung vom Bodenpersonal und während des Fluges von der Bordcrew betreut. Doch Vorsicht: Bei ausländischen Airlines können andere Regeln gelten. Auch sollten Sie immer rechtzeitig prüfen, welche Dokumente Ihr Enkel benötigt, damit der Reise nichts im Wege steht.

Ausweis und Vollmacht

Grundsätzlich sollten Kinder und Jugendliche, die alleine verreisen, immer eine Einverständniserklärung der Eltern mithaben, die sowohl persönliche Daten wie auch eine Bestätigung, dass die Eltern wissen, wann und wo das Kind alleine unterwegs ist, beinhaltet. Daneben sollte Ihr Enkel immer einen Zettel mit den Kontaktinformationen der Eltern und der Aufsichtspersonen dabei haben. Auch eine Vollmacht der Eltern ist sinnvoll, wenn Ihr Enkel für mehrere Tage bei Ihnen zu Besuch sein sollte oder Sie mit Ihrem Enkel reisen. Es ist zudem immer gut, frühzeitig einen Blick auf die Ausweispapiere des Enkelkindes zu werfen. Nichts ist ärgerlich, wenn Sie kurzfristig feststellen, dass der Pass abgelaufen ist. Vermeiden Sie bürokratischen Last-Minute-Stress.

Übrigens dürfen Kinder mit sieben Jahren alleine Bus- oder Bahn-Tickets kaufen, vorausgesetzt sie haben das Einverständnis der Eltern, denn mit sieben Jahren sind Kinder beschränkt geschäftsfähig gemäß dem Taschengeldparagraphen.

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