Es gibt Themen, die man gerne vor sich herschiebt und über die man nicht gerne spricht. Monika Bittl hat dies in ihrem Buch ‚Jünger wären mir die Alten lieber‘ (link) humorvoll in Worte gepackt. Die Verbraucherzentrale liefert mit dem Vorsorge-Handbuch notwendige Handwerkszeuge – Textbausteine und Formulare -, die die Lebensphase im Alter sicherer und strukturierter machen. Denn vorgesorgt zu haben, sorgt für ein gutes Gefühl bei sich selbst und bei den Angehörigen. Es ist nie zu früh sich mit Fragen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung für Kinder, zum digitalen Nachlass und zum Testament zu befassen.
Das Vorsorge-Handbuch der Verbraucherzentrale sollte aus unserer Sicht in jedem Haushalt greifbar sein. Es beantwortet Fragen wie: ‚Entscheidet nicht automatisch mein Ehepartner für mich, wenn ich keine Patientenverfügung habe?‘ oder ‚Kann ein Erbe aus einer Erbengemeinschaft aussteigen?‘ oder ‚Digitaler Nachlass – was ist das eigentlich?‘.
Alle paar Minuten stirbt in Deutschland ein Facebook Nutzer, ohne zu bestimmen, was mit den geposteten Inhalten, Likes und Fotos passieren soll. Andere Nutzer kommentieren und teilen die Inhalte weiterhin, weil sie nicht wissen, dass die Person verstorben ist. Wer selbst entscheiden will, welche Informationen nach seinem Tod im Internet einsehbar sind, muss sich um seinen digitalen Nachlass kümmern. Und dabei geht es nicht nur um Facebook, sondern auch um das Konto bei Ebay, um das Online-Abo, die Kundenkonten beim Mobilfunkanbieter, bei Online-Shops und bei den Stromversorgern, di die Rechnung per Mail senden. Oft wissen die Angehörigen nicht, welche Accounts es gibt, und wenn doch, dann fehlen die Zugangsdaten.
Der digitale Nachlass ist bei fehlender Vorsorge eher ein kleines Problem, ganz anders verhält es sich bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Gibt es hierzu keine klaren Regelungen, so kann dies schnell zu größeren Auseinandersetzungen in der Familie führen.