Notieren Sie sich eigentlich alle Portale im Internet, auf denen Sie schon mal ein Profil erstellt haben, inklusive Nutzername und Passwort? Wenn nicht, sollten Sie das am besten in Zukunft tun. Viele verlieren bei den zahlreichen Accounts schon mal den Überblick. Was bleibt, ist ein unübersichtliches digitales Erbe. Die digitale Identität, sprich Daten wie Fotos, Videos, Vermögen oder Dokumente, ist für die Erben oftmals schwierig ausfindig zu machen. Und selbst wenn Sie die Anmeldedaten besitzen, können Sie nicht einfach so auf alle Profile zugreifen. Facebook, als eine der beliebtesten Plattformen im Netz, versetzt beispielsweise das Profil eines Verstorbenen in den Gedenkzustand. Doch kann man auch einfach eine Facebook Seite löschen lassen? Ja, das geht, aber so ganz einfach ist das nicht.
Das Surfen durch das Internet kann später für die Erben zu einem echten Problem werden. Abos laufen weiter und Fotos wie auch Videos schwirren durchs Netz. In der digitalen Welt ist es schwierig herauszufinden, auf welchen Portalen sich eine Person bewegt hat, geschweige denn herauszufinden, welche Passwörter zu welchem Nutzername angelegt wurden. E-Mail-Account, Facebook, Twitter, Dating-Portale, Zeitungsportale – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wo man ein Profil hinterlegt haben könnte. Was also machen mit dem digitalen Erbe bzw. was ist überhaupt möglich?
Der digitale Nachlass schließt gespeicherte Daten auf Elektronikgeräten ebenso ein wie Rechte an Websites. Er umfasst aber auch Verträge, die online abgeschlossen wurden. Die Erbschaft bedeutet also auch, dass man für das Stornieren von Abos oder das Überschreiben von noch vorhandenem Guthaben verantwortlich ist, doch ohne Zugangsdaten ist das nicht so einfach. Um an die Passwörter zu gelangen, können Sie sich an eigens auf das digitale Erbe ausgerichtete Agenturen wenden, jedoch werden diese nicht alle Konten auffinden können und Ihnen muss dabei bewusst sein, dass fremde Personen in der Privatsphäre der verstorbenen Person herumwühlen.
Schwieriger wird es bei ausländischen Anbietern wie Facebook. Facebook lehnt es ab, selbst dem Ehepartner Zugriff auf das Profil zu gewähren. Wenn Facebook über einen Todesfall einer der Nutzer informiert wird, wird das Profil in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt. Damit bleibt das Profil erhalten und Facebook-Freunde können der verstorbenen Person weiterhin Nachrichten schreiben oder Erinnerungen teilen, denn die bis dato geposteten Beiträge bleiben erhalten. Dabei wird zugleich der Zugang zum Profil gesperrt, d.h., dass Sie, auch wenn Sie die Zugangsdaten haben, sich nicht mehr in das Profil einloggen können. Familienangehörige können schließlich die Löschung des Accounts beantragen, dafür verlangt allerdings Facebook eine Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder einen rechtsgültigen Nachweis darüber, dass Sie Angehöriger des Verstorbenen sind.
In diese Angelegenheit kommt jetzt allerdings Bewegung. Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen Zugriff auf deren Facebook-Konto haben, obwohl die Seite in einem Gedenkzustand ist. Damit können die Erben auf alle Daten
Es ist also ratsam, sich Gedanken um das digitale Erbe zu machen. Zugangsnamen und Passwörter können extra festgehalten und mitvererbt werden. Mit einer Vollmacht lässt sich festlegen, wie eine Vertrauensperson mit den Daten umgehen soll, wenn man stirbt oder handlungsunfähig ist.