A A A

Eine Vorsorgevollmacht sollte man in jedem Fall haben

Für alle Fälle: Vorsorgevollmacht

Auch wer heute noch bei bester Gesundheit ist, sollte stets daran denken: Was passiert in dem Fall, wenn sich das – oft sehr kurzfristig – ändert. Es können Ereignisse eintreten, die zur Konzequenz haben: Plötzlich kann man nicht mehr alleine für sich entscheiden. Dann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Wem obliegt es eigentlich in diesem Fall, die notwendigen Entscheidungen für den dann z.B. Pflegebedürftigen zu treffen?

Es erleichtert ungemein, wenn die Verwandten eine Vorsorgevollmacht vorfinden, in welcher klar geregelt ist, wer für die pflegebedürftige Person entscheiden darf. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass dann kein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss. Denn eines ist wichtig: Das Gesetz kennt keine automatische Vertretung von Ehegatten untereinander oder etwa von Eltern durch ihre Kinder. Daher ist das Gericht berufen, eine Person zu bestellen, die in der Lage ist, sie zu vertreten. Ob die durch dieses Betreuungsverfahren ermittelte Person dann auch der zu betreuenden Person am nächsten steht, ist nicht sichergestellt.

Daher ist zu empfehlen, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht die Person(en) bestimmen, von der sie meinen, dass sie ihre Angelegenheiten in ihrem Sinne und im Sinne der Familie wahrnehmen wird bzw. werden.

Eine bestimmte Form ist für eine Vorsorgevollmacht nicht vorgeschrieben. Man muss also zum Beispiel damit nicht zum Notar gehen. Sinnvoll ist aber auf jeden Fall, die Vollmacht schriftlich zu verfassen. Eine einmal ausgestellte Vorsorgevollmacht ist jederzeit widerruflich.

Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht finden Sie beim » Bundesjustizministerium.

Bei diesem Formular sehen Sie: Die Vollmacht kann auch auf bestimmte Bereiche beschränken werden. Sie sehen zudem, auf welche Bereiche die Vorsorgevollmacht ausgeweitet werden kann.

Wichtiger Tipp zum Schluss: Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann etwas wert, wenn deren Vorliegen auch bekannt ist. Eine bei einem Rechtsanwalt oder Notar liegende Vollmacht nützt gar nichts, wenn die Angehörigen im Fall der Fälle nicht wissen, dass sie vorhanden ist.

Artikel drucken

Artikel teilen

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Vorsicht!

Sie nutzen einen alten Browser!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser um diese Seite anzuzeigen.