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Elternzeit für Großeltern: Wenn Oma und Opa Elternzeit nehmen möchten

Wussten Sie schon, dass Sie als Großeltern das Recht haben Elternzeit zu nehmen? Seit 2008 können sich Oma oder Opa von der Arbeit freistellen lassen, um auf ihr neugeborenes Enkelkind aufzupassen. Junge Eltern haben vielleicht nicht die Zeit, weil sie sich noch in der Ausbildung befinden, sich um ihr Kind zu kümmern. Da ist es eine große Entlastung, wenn die Großeltern auf das Kind aufpassen können. Was es dabei zu beachten gibt und wann Sie das Recht auf Elternzeit für Großeltern haben, haben wir für Sie recherchiert.

Wann dürfen Großeltern Elternzeit beantragen?

Ihre Tochter geht noch zur Schule und ist schwanger. ? Oder ihr Sohn hat noch ein Jahr Ausbildung vor sich und wird Vater. ? Kein Grund zur Sorge:, auch Auch als Großeltern können Sie beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen und sich um das Enkelkind kümmern, damit ihr Kind die Ausbildung oder Schule beenden kann. Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen hat. Darüber hinaus können Großeltern ebenfalls einen Anspruch auf Elternzeit geltend machen, wenn die Eltern ihres Enkelkindes schwer erkrankt oder verstorben sind. Eine weitere Bedingung ist, dass Sie im gleichen Haushalt leben, wie ihr Kind und Enkelkind.

Wie lange können Großeltern Elternzeit nehmen?

Großeltern können solange Elternzeit nehmen, wie die Eltern des Kindes sich noch in der Ausbildung befinden. Sobald diese selber auf das Kind aufpassen können, verfällt das Recht auf (Groß-)Elternzeit, denn Großeltern und Eltern dürfen nicht gleichzeitig Elternzeit nehmen. Auch bei Großeltern gelten ansonsten die gleichen Regeln wie bei den Eltern, die Frist für eine Beantragung bei dem Arbeitgeber liegt bei spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit.

Gibt es auch (Groß-)Elterngeld?

Auch wenn Sie die Elternzeit erfolgreich beantragt haben, bleibt der Anspruch auf Elterngeld bei den Eltern des Kindes, es sei denn diese sind schwer krank oder verstorben. Wenn sich die leiblichen Eltern noch in der Ausbildung befinden, kriegen diese das Minimum von 300 € Elterngeld im Monat. Das Wichtigste ist jedoch, dass Sie die frisch gebackenen Eltern unterstützen und entlasten können, denn gerade für junge Eltern kann es eine große Herausforderung sein, plötzlich Mama und Papa zu sein.

Derzeit ist übrigens im Gespräch, neue Regelungen für die sogenannte Großelternzeit einzuführen, um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern.

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