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Fragen vor der Bundestagswahl: Hier die Antworten der CDU/CSU

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU)

Kurz vor der Bundestagswahl 2017 äußert sich auch die CDU/CSU zu den von uns gestellten Fragen. Was möchte die größte Fraktion des Deutschen Bundestages für die Großeltern tun? Werden deren Leistung und das familiäre Engagement ausreichend gewürdigt?

Lesen Sie hier die Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU):

1. Großeltern zeigen ein hohes Engagement bei der Betreuung von Enkeln. Ohne Oma und Opa könnten viele Familie Beruf und Kinder nicht vereinbaren. Wie können Sie dieses Engagement würdigen?

2. Das deutsche Einkommensteuergesetz erkennt die Leistungen von Großeltern nicht an und sieht steuerliche Entlastungen nicht vor. Weder der finanzielle Aufwand für die Betreuung der Enkelkinder, noch der durch die Betreuung entstehender Aufwand werden berücksichtigt. Wie steht Ihre Partei hierzu? Wie möchte Ihre Partei Großeltern unterstützen?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Viele Großeltern wollen Zeit mit ihren Enkelkindern verbringen. Sie sehen es als persönlichen Gewinn an, Zeit mit ihren Enkelkindern verbringen zu können und sie aufwachsen zu sehen.

Wir begrüßen, dass ältere Menschen, die diese Möglichkeit nicht haben, sich zunehmend als sogenannte „Leihoma“ oder „Leihopa“ zur Verfügung stellen. Leihomas und Leihopas sind die häufigsten Formen der aktiven Kinderpatenschaft. Vielerorts entstehen immer mehr Projektmodelle, die die Kommunikation zwischen „Alt und Jung“ fördern. Unter der Regierungsverantwortung von CDU und CSU haben wir viele familienpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Wir haben das Elterngeld eingeführt, die Betreuungsplätze erhöht, einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag bis zum Schuleintritt geschaffen und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert.

CDU und CSU setzen sich auch weiterhin für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir in der nächsten Legislaturperiode die Kinderbetreuung weiter ausbauen, einen Anspruch auf Betreuung im Grundschulalter einführen, den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit nach einer Pause unterstützen und einen Anspruch auf befristete Teilzeit in Betrieben ab einer bestimmten Größe schaffen.

Darüber hinaus bietet die Digitalisierung der Arbeitswelt Chancen auf neue Arbeitsplätze, Märkte und Technologien, um das Leben der Menschen zu verbessern. Mit neuen Arbeitszeitmodellen wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Dabei kann uns die Digitalisierung helfen. Das Arbeitszeitrecht werden wir modernisieren.

Zudem werden wir das Kindergeld um 300 Euro im Jahr erhöhen. Sofern Großeltern auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit den Eltern das Enkelkind gegen Entgelt betreuen, besteht nach heutigem Recht die grundsätzliche Möglichkeit für die Eltern, diese Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben steuerrechtlich geltend zu machen. Bei einer unentgeltlichen Betreuung des Enkelkindes können Eltern, die den Großeltern die Fahrtkosten erstatten, diese als Sonderausgaben geltend machen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als Tagespflegeperson aktiv zu werden. Ansprechpartner ist das Jugendamt im Wohnort. Das Jugendamt gewährt der Tagesmutter und dem Tagesvater eine leistungsgerechte und angemessene laufende Geldleistung. Tagespflegepersonen bekommen darüber hinaus Beiträge zur Unfallversicherung sowie die Hälfte der Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung erstattet.

 

3. Wie stehen Sie zu der Forderung, den Familienbegriff auszuweiten und Großeltern als Teil der Familie anzuerkennen? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014 mit der Aussage „Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind.“ lässt höchstrichterliche Tendenzen hierzu vermuten.

4. Mütter und Väter regeln in vielen Familien mit den Großeltern gemeinsam, wie sie ihre Kinder betreuen. Dieser partnerschaftliche Ansatz endet jedoch häufig im Falle einer Trennung der Eltern. Viele Omas und Opas wünschen sich eine Regelung im deutschen Familienrecht für den Umgang mit Enkeln aus Trennungsfamilien. Was kann Ihre Partei hier konkret tun?

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Für CDU und CSU ist Familie überall dort, wo Menschen miteinander dauerhaft verbunden oder verwandt sind und Verantwortung füreinander übernehmen.

CDU und 4 CSU wollen Familien ermöglichen so zu leben, wie sie leben wollen. Wir schreiben kein Familienmodell vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2014 darauf Bezug genommen, dass der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind erfasst. Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Familie zwar zunächst als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft der Kinder und ihrer Eltern; darüber hinaus zielt das Familiengrundrecht generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen, wie sie auch zwischen erwachsenen Familienmitgliedern und auch – wenngleich regelmäßig weniger ausgeprägt – über mehrere Generationen hinweg zwischen den Mitgliedern einer Großfamilie bestehen können.

5. Vor diesem Hintergrund besteht auch nach heutigem Recht für die Großeltern ein Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Im Erbschaftsteuergesetz ist für die Vererbung an Enkel, deren Eltern noch leben, ein Freibetrag in Höhe von 200.000 € festgeschrieben. ln Zeiten, in denen die Zahl der Vier- und Fünf-Generationen-Familien steigt, kommt es immer häufiger auch zu Vererbung an die übernächste Generation.

Wie geht Ihre Partei mit dieser neuen Situation um? Gibt es Überlegungen, den Freibetrag für Enkel gleichzusetzen mit dem Freibetrag für Kinder (400.000 €)? Was können Großeltern, die Ihre Partei wählen, erwarten?

Antwort

Die unterschiedlich hohen Freibeträge im Erbschaftsteuergesetz folgen den Regelungen des Erbrechts zur Erbfolge gemäß §§ 1922ff. BGB. Je enger die Verwandtschaftsbeziehung ist, desto höher ist grundsätzlich der Freibetrag.

Falls die Kinder des Erblassers verstorben sind und das Erbe an die Enkel übergeht, gilt für sie bereits der gleiche erbschaftsteuerliche Freibetrag von 400.000 Euro. Änderungen sind hier nicht geplant.

Die Erbschaftsteuer wurde 2016 in einem breiten Konsens zwischen Bund und Ländern neu geregelt. Planbarkeit und Verlässlichkeit sind vor allem für die Familienbetriebe und den Mittelstand besonders wichtig, um die Fortführung der Unternehmen zu garantieren und Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb lehnen CDU und CSU jede Verschlechterung bei der Erbschaftsteuer ab.

Bild: CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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Lesen Sie hier auch die Antworten der Partei DIE LINKE

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