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Herbstferien: Günstig Urlaub machen mit den Enkelkindern

Oma und Enkeltochter schauen sich gemeinsam etwas an

Die Herbstferien bieten eine gute Gelegenheit, noch einmal ordentlich Sonne zu tanken. Für Familien gilt: Haben die Eltern ihren Urlaub bereits aufgebraucht, können Oma und Opa einspringen. Doch was müssen die Großeltern beim Verreisen mit den Enkeln beachten und wo soll es hingehen?

Beliebte Reiseziele für die Herbstferien

Wenn in Deutschland der Winter vor der Tür steht, wächst die Sehnsucht nach Sonnenschein. Nach nur wenigen Flugstunden landen Oma und Opa mit den Enkeln am Strand, wenn sie sich für das Mittelmeer entscheiden. Die Flugpreisvergleich von idealo hat die Suchanfragen für den Zeitraum der Herbstferien ausgewertet und die Top 10 der beliebtesten Reiseziele für die Herbstferien 2019 herausgegeben.

Demnach zieht es Familien in der Übergangszeit vorzugsweise an die noch warmen Strände von Mallorca bis Antalya. Wer bereit ist, für den Urlaub einen Langstreckenflug auf sich zu nehmen, reist nach New York oder Dubai. Ebenfalls vorne mit dabei: Ägypten, Griechenland und Portugal. Je nach Destination gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen, über die das Auswärtige Amt informiert.

Darauf sollten Großeltern achten, wenn sie mit den Enkeln verreisen

Seit 2012 ist ein eigenes Ausweisdokument auch für Kinder Pflicht, wenn die Familie ins Ausland reist. Zuvor konnten Kinder im Reisepass der Eltern dokumentiert werden. Für die meisten Länder genügt der Kinderreisepass, der sechs Jahre Gültigkeit besitzt und bis zum zwölften Lebensjahr gegen eine geringe Gebühr verlängert werden kann.

In einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie etwa in den USA, ist ein zusätzliches Visum nötig. Alternativ können die Eltern einen Elektronischen Pass (ePass) mit integriertem Chip beantragen, der jedoch teurer als der Kinderreisepass ist und nur sechs Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit gilt.

Für Teenager kommt zudem der Personalausweis infrage. Das Dokument, das für gewöhnlich deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren bekommen, kann von den Eltern bereits für Kinder ab dem zwölften Lebensjahr beantragt werden. Mit dem Personalausweis können Teenager EU-weit sowie in Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, reisen.

Noch bevor eine Reise gebucht wird, sollten die benötigten Dokumente vorliegen. Und wenn die Kinder in Obhut der Großeltern reisen, sollten Opa und Oma weitere Dokumente bei sich tragen. Für Notfälle brauchen die Großeltern eine Vollmacht der Eltern. Darin sollte geregelt werden, welche Rechte die Großeltern bekommen, während sie die Erziehungs- und Fürsorgepflichten übernehmen. Nur mithilfe der Vollmacht bekommen die Großeltern im Krankenhaus überhaupt Auskunft durch die Ärzte und dürfen über mögliche Behandlungen entscheiden. Eine Vorlage für eine elterliche Vollmacht an die Großeltern gibt es zum Beispiel hier.

Tipp:

Die Vollmacht sollte stets auch in Landessprache der Reisedestination vorliegen.

Zum ersten Mal mit den Enkeln im Urlaub

Großeltern und Enkel sind bereits vom Reisefieber erfasst. Geht es für Oma, Opa und das Enkelkind jedoch zum ersten Mal auf Reisen, ist ein Probelauf empfehlenswert. Am besten verbringen die Enkelkinder vorab ein ganzes Wochenende bei den Großeltern. So kann sich jeder auf die Bedürfnisse von Jung und Alt einstellen.

Eine Checkliste der Eltern hilft, dass nichts Wichtiges zu Hause bleibt. Tägliche Rituale wie die Gute-Nacht-Geschichte und bekannte Allergien gehören genauso auf die Checkliste wie wichtige Kontakte.

Zu guter Letzt: Lieblingskuscheltier nicht vergessen und gute Reise!

 

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