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Lärm rund ums Haus: Was ist erlaubt?

Lärm rund ums Haus

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“. Friedrich Schiller hat in seinem „Wilhelm Tell“ dieses geflügelte Wort erschaffen. Natürlich stellt sich hier als erstes die Frage, wer der „Frömmste“ und wer der „böse Nachbar“ ist. In einem Nachbarschaftsstreit sieht sich ja in der Regel Jeder im Recht. Vor allem, wenn es bei dem Streit um Lärm rund ums Haus geht. Darf der das? Am frühen Morgen schon den Rasen mähen? Bohren, hämmern, Hecken schneiden und so weiter? Oder darf ich selber das tun?

Hier hilft der Blick ins Gesetz: Der Lärm von motorbetriebenen Rasenmähern oder anderen Bau- oder Gartengeräten wie Heckenscheren oder Vertikutierer wird von den Nachbarn häufig als äußerst störend empfunden. Die „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ (§ 7 Abs. 1  der 32. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) regelt Geräuschgrenzwerte und schränkt die Betriebszeiten ein, um vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu schützen.

Lärm rund ums Haus: Beispiele aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Motor-Rasenmäher dürfen Sie in Wohngebieten an Werktagen nur von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzen. Darüber hinaus gilt: sonn- und feiertags nie! Der Samstag gilt allerdings als Werktag.

Weitere Einschränkungen betreffen besonders laute Gartengeräte, wie zum Beispiel Laubbläser. Diese dürfen werktags nur von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingesetzt werden.

Private Häuslebauer müssen werktags ihre Beton- und Bohrmaschinen im Freien ebenfalls um 20:00 Uhr abschalten. Nicht davon betroffen sind Arbeiten im Inneren des Hauses. Hier dürfen Sie unter Umständen auch bis 22:00 Uhr Löcher bohren.

Die Verordnung enthält einheitliche Mindestzeiten. Die Länder und Gemeinden dürfen jedoch weiter gehende Ruhezeiten oder Ausnahmen festlegen, beispielsweise für den Betrieb lärmarmer Modelle (z.B. bis 88 Dezibel), die Sie an entsprechenden Typenschildern erkennen, mit denen die Geräte gekennzeichnet werden müssen.

Eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung kann hier Klarheit schaffen. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie es nicht genau wissen. Denn mähen Sie zur falschen Zeit, droht Ihnen ein Bußgeld! Und natürlich auch das zweifelhafte Prädikat „böser Nachbar“. Und das will ja nun wirklich keiner!

 

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