Im Schnitt werden die Deutschen mit 53 Jahren zum ersten Mal Großeltern. Viele von ihnen haben in dem Alter selber noch Eltern – einige sind dann schon auf Pflege und Unterstützung angewiesen. Genauer gesagt werden dreiviertel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Das dann meistens von Ehefrauen, Töchtern und Schwiegertöchtern. Eine milliardenschwere Entlastung für das deutsche Pflegesystem, denn die Angehörigen wissen selten, welche Zuschüsse sie für ihre Leistung für pflegebedürftige Angehörige eigentlich erhalten würden.
In erster Linie brauchen sie nämlich Anerkennung für das, was sie leisten. Kaum jemand sieht die Mehrfachbelastung, auch wenn Enkelkinder da sind. Natürlich will man mit denen Zeit verbringen. Dann ist da noch die eigene Berufstätigkeit. Wer dann auch noch seine Angehörigen pflegt, leidet nicht nur körperlich unter dieser Belastung. Wir geben Ihnen Tipps, die Sie sich als pflegende Angehörige selber entlasten können und wissen, was Ihnen zusteht.
- Entlastungsbeitrag beantragen
Pflegebedürftige Angehörige, die von ihren pflegenden Familienmitgliedern gepflegt werden, können den sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbeitrag in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten einen einheitlichen Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro pro Monat. Allerdings ist der zweckgebunden.
- Verhinderungspflege beantragen
Auch pflegende Angehörige brauchen mal Urlaub. Damit der Pflegebedürftige in dieser Zeit auch betreut wird, können Angehörige die Pflege für diese Zeit der Verhinderungspflege überlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen Ersatzpfleger für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Wer die Pflege eines Angehörigen nicht schafft, der sollte sich Hilfe holen. Egal ob beim Nachbarn, Freunden oder anderen Angehörigen. Im Zweifelsfall die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Profis wissen, was einem in welchem Fall zusteht. Beispielsweise nämlich ein Pflegekurs – der ist laut Gesetz kostenlos.
- Betreuungskräfte nutzen
Wer aufgrund seiner vielen Aufgaben die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht leisten kann, der kann eine Betreuungskraft für den Pflegebedürftigen nutzen. Diese Kraft übernimmt je nach Bedarf und Situation beispielsweise folgende Aufgaben: Grundpflege, Hauswirtschaft und auch Alltagsbegleitung sowie die Betreuung des Pflegebedürftigen. Das alles geht übrigens auch ohne Pflegegrad. Wer eine Betreuungskraft, zum Beispiel aus Osteuropa nutzen möchte, der kann sich bei zahlreichen Pflegevermittlungsagenturen deutschlandweit beraten lassen.
- Tagespflege als Option für Auszeiten sehen
Vor allem Ehepartner opfern sich in der Pflege ihrer Liebsten regelrecht auf. Oftmals merken sie erst spät, dass die Pflege auch zu ihren Lasten geht. Um das abzufedern, kann man seinen pflegebedürftigen Angehörigen auch für wenige Stunden in die Tagespflege geben. Dort wird er dann mithilfe geschulter Fachkräfte mobilisiert und nach seinen Kräften gefordert. Pflegende Angehörige haben in der Zeit die Chance, sich wieder um ihre Belange zu kümmern.