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Taschengeldparagraph: Wann sind Kinder geschäftsfähig?

Taschengeldparagraph

Kinder sind nur beschränkt geschäftsfähig. Was Kinder mit ihrem Taschengeld machen dürfen und was nicht, ist im sogenannten Taschengeldparagraph festgelegt. Dieser Paragraph sieht genau vor, ab welchem Alter Kinder etwas kaufen dürfen und in welchen Sonderfällen es unbedingt die Erlaubnis der Eltern braucht. Auch Großeltern sollten über die Taschengeldregelung Bescheid wissen, wenn es darum geht, ab welchem Alter und wieviel Taschengeld für den Enkel sinnvoll ist.

Der Taschengeldparagraph § 110 BGB legt fest, dass Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren nicht geschäftsfähig sind. Jüngere Kinder dürfen auch nicht mit Zustimmung der Eltern etwas kaufen, sei es auch nur das Eis im Stadtbad. Bis zu diesem Alter können also nur die Eltern rechtswirksame Käufe für das Kind tätigen.

Im Alter von sieben bis einschließlich siebzehn Jahren gilt, dass ein Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind die Ware mit dem eigenen Taschengeld, das ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wird, bezahlen kann. Bei einem Taschengeld der Großeltern oder Geldgeschenken braucht es immer die Zustimmung der Eltern. Die Eltern des Kindes haben ansonsten das Recht, die gekaufte Ware im Laden wieder umzutauschen. Der Kauf ist ohne die Zustimmung unwirksam.

Der Taschengeldparagraph räumt damit Kindern und Jugendlichen einen gewissen Freiraum ein und bietet Verkäufern Sicherheit, insofern die Ware in einem überschaubaren preislichen Rahmen liegt. Will das Kind zum Beispiel ein Smartphone kaufen, werden die meisten Verkäufer eine Kauferlaubnis der Eltern verlangen. Bei dem Kauf eines Buches hingegen wird der Kauf ohne die Zustimmung der Eltern als rechtswirksam angesehen, da es sich dabei um eine Ware handelt, die sehr wahrscheinlich im Rahmen der finanziellen Mittel liegt.

Problematisch an diesem Paragraphen ist jedoch, dass er keine Zahlen als Richtlinien angibt. Daher ist es in der Praxis oft unüberschaubar, denn es bleibt intransparent wieviel Taschengeld einem Kind zur Verfügung steht. Und ob es sich dabei um das tatsächliche Taschengeld handelt. Einen guten Anhaltspunkt, wie viel Geld ein Kind bekommen sollte, bietet die Taschengeldtabelle, die Sie hier finden.

Der Paragraph sieht auch einige spezielle Fälle vor, in denen Kinder und Jugendliche nicht geschäftsfähig sind. So dürfen sie demnach nur in bar bezahlen und keine Ratenkäufe machen. Ebenso dürfen sie keine Laufverträge wie Handyverträge oder Abonnements ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Auch dann nicht, wenn sie diese mit ihrem Taschengeld bezahlen könnten. Nur dann sind die Käufe rechtswirksam.

Allerdings wird der Taschengeldparagraph dann hinfällig, wenn das Kind ein eigenes Konto mit eigener Girokarte erhält. Denn das bargeldlose Zahlen ist eine andere Geschichte, die in diesem Paragraph nicht miteingeschlossen ist. Er bietet in erster Linie eine Orientierung, wann Kinder überhaupt geschäftsfähig sind und wann nicht.

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