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Übertragung von Eigentum - das Haus an die Enkel überschreiben

Übertragung von Eigentum

Wird das Erbe vorgezogen, können die Enkel das ihnen vererbte Haus oder die Wohnung frühzeitig nutzen. Durch die Übertragung von Eigentum lässt sich ein Erbschaftsstreit innerhalb der Familie vermeiden. Damit beim Überschreiben von Immobilien nichts schiefgeht, sind wesentliche Details vorab zu klären.

So können Enkelkinder das Wohneigentum der Großeltern nutzen

Die Enkel haben die Schule abgeschlossen, wollen studieren oder eine Familie gründen. Eine eigene Wohnung wäre hilfreich, diese ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Besitzen die Großeltern eine Immobilie, ist nun der beste Zeitpunkt, um diese zu vererben und die Enkelkinder bei ihrem Start ins Erwachsenenleben zu unterstützen. Das Erbrecht sieht auch die Übertragung von Eigentum zu Lebzeiten des Erblassers vor. Um Nachteile zu vermeiden, sollte man sich vorab über die verschiedenen Aspekte des vorgezogenen Erbes zu informieren. Als Experte für Testament und Nachlass ist ein Anwalt für Erbrecht in Freiburg oder am jeweiligen Wohnort der geeignete Ansprechpartner. Im Erbrecht ist die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Besteht kein Testament oder Erbvertrag, geht das gesamte Erbe nach dem Tod des Erblassers in den Besitz der gesetzlichen Erben über. Beim Erstellen des letzten Willens ist auf Wunsch eine Anwaltskanzlei behilflich, die das Testament auch beglaubigt. Zum Erbrecht, das die für dieses Fachgebiet spezialisierten Anwälte beherrschen müssen, zählen auch die Nachfolgeregelung, die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen sowie steuerliche Aspekte. Ähnlich wie im Testament kann die Vermögensnachfolge in einem Erbvertrag geregelt werden. Dieser ist im Unterschied zum Testament nicht allein durch den Erblasser einseitig änderbar, sondern bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner. Als Eigentümer einer Immobilie haben Großeltern immer die Möglichkeit, das Haus oder die Wohnung an die gewünschten Menschen zu übertragen. Geschieht dies nicht, sind gemäß der gesetzlichen Erbfolge die eigenen Kinder erbberechtigt und erben die Immobilie. Soll das Wohneigentum direkt an die Enkel übergehen, bietet es sich an, dieses schon zu Lebzeiten zu überschreiben. Ein häufiger Grund für diese Verfahrensweise ist der frühzeitige Tod eines Kindes, sodass die Enkel die Immobilie nutzen können.

 

Beim Erben eine Generation überspringen

Manchmal ist es sinnvoll, beim Erben eine Generation zu überspringen. Besitzen die Eltern bereits eine Immobilie, kann das Haus der Großeltern durch eine Hausüberschreibung direkt den Enkeln zur Verfügung gestellt werden. Diese sparen dadurch viel Geld, indem sie ihre finanziellen Mittel nicht zur Miete oder zum Erwerb eines eigenen Domizils verwenden müssen. Bei der Übertragung von Eigentum können zudem Gegenleistungen vereinbart werden. Diese bestehen beispielsweise in einem Wohnrecht für die Großeltern oder in anderen Dingen bestehen. Ebenfalls möglich wäre, zu vereinbaren, dass die vererbte Immobilie nur durch die Erben bewohnt werden darf. Auch ein Weiterverkauf kann per Vereinbarung ausgeschlossen werden. Diese Maßnahme wird genutzt, wenn es sich um ein Haus handelt, das sich bereits seit mehreren Generationen im Familienbesitz befindet oder unter Denkmalschutz steht. Wenn eine Immobilie, die an die Enkel überschrieben werden soll, vermietet ist, bleibt der Mietvertrag bestehen. Das Mietverhältnis ändert sich durch den Eigentümerwechsel nicht, allerdings erhalten die Enkel als neue Besitzer nun die Mieteinnahmen. Sparen für Enkelkinder ist eine Möglichkeit, die Nachkommen abzusichern. Die frühzeitige Übertragung von Eigentum trägt ebenfalls dazu bei, die finanzielle Zukunft zu sichern.

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