Umgangsrecht für verlassene Großeltern - grosseltern.de bietet kostenloses Erstgespräch
Das Thema Umgangsrecht für verlassene Großeltern ist ein Dauerbrenner bei grosseltern.de.
Aus verschiedenen Gründen haben oft Großeltern keinen oder nur wenig Kontakt zu Enkelkindern. Das kann etwa sein, weil die Eltern sich geschieden haben, weil sie weit entfernt von den Großeltern wohnen, häufig aber auch wegen vermeintlich unüberbrückbaren Differenzen zwischen Eltern und Großeltern. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Eltern ausdrücklich gegen den Kontakt mit dem Großeltern aussprechen oder diesen auf ein Mindestmaß beschränken.
Haben Sie dieses oder ein ähnliches Problem auch und wünschen sich mehr Umgang mit dem Enkelkind?
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Grundsätzlich gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch den Großeltern ein gesetzliches Umgangsrecht (§ 1365 BGB). Ob dies durchsetzbar ist, ist oft fraglich; die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich und oftmals ergehen Entscheidungen gegen ein Umgangsrecht der Großeltern.
Wie gehe ich mit der Situation um? Welche Lösungen gibt es für mich?
grosseltern.de bietet hier einen neuen Service: der Gründer und Aufsichtsrat von grosseltern.de, Dr Stefan Lode , ist Rechtsanwalt und Mediator und hat schon in vielen Fällen, die über die Plattform an ihn gerichtet wurden, beraten und die Interessen von Großeltern vertreten: „die Sachverhalte sind so unterschiedlich wie das Leben und eine Standardantwort auf die Fragen der Großeltern gibt es nicht. Häufig hilft aber das Gespräch und oft kann die Einschaltung eines Mediators dazu führen, dass die Diskussionen innerhalb der Familie versachlicht werden. Denn in vielen Fällen werden die Fragen, wann die Großeltern welchen Umgang mit dem Enkelkind haben können, von den Emotionen überlagert. Missverständnisse und Vorwürfe aus der Vergangenheit versperren den Blick auf das Wesentliche: für die Kinder und ihre Entwicklung ist der Umgang mit den Großeltern in den allermeisten Fällen wichtig, und Kinder leiden oft darunter, wenn sie Oma und Opa nicht sehen dürfen. Hier kann eine Mediation oder die Fürsprache eines Dritten helfen. Gerne können wir diskutieren, ob das in ihrem Falle passt.“
In einem Erstgespräch schildern Sie Ihren Sachverhalt und überlegen gemeinsam mit Stefan Lode, welche Lösungsmöglichkeiten man gegebenenfalls weiter prüfen könnte.
Wie und ob es nach diesem Erstgespräch weitergeht im Rahmen einer Mediation oder einer Vertretung, entscheiden Sie.
Haben Sie dieses oder ein ähnliches Problem auch und wünschen sich mehr Umgang mit dem Enkelkind? Buchen Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch (30 Minuten) mit Stefan Lode: Hier klicken
Ihr Experte für alle Fragen zum Thema Umgangsrecht für verlassene Großeltern:
Dr. Stefan Lode
—Rechtsanwalt, Mediator
Dr. Stefan Lode leitet als Rechtsanwalt für Rückel & Collegen das Büro Düsseldorf. Von 2005 bis 2015 war er als Führungskraft in der Geschäftsleitung zweier Medienkonzerne im Bereich Marketing & Vertrieb und Development tätig. Er leitet ein eigenes Unternehmen und ist verantwortlicher Partner der onebridgehouse Unternehmensberatung GmbH in München.
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