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Was tun im Todesfall: Bei diesen Versicherungen sofort melden

Was tun im Todesfall? Nach einem Todesfall haben die Angehörigen leider kaum Zeit in Ruhe zu trauen, denn es gibt viele organisatorische Dinge, um die sie sich kümmern müssen. Neben der Beerdigung und dem Testament sind Versicherungen und Verträge des Verstorbenen wichtige Punkte, mit denen man sich so schnell wie möglich beschäftigen sollte. Denn was viele nicht wissen: Nicht alle Verträge enden mit dem Tod des Verstorbenen. Zudem gibt es enge Fristen für Versicherungsleistungen, die den Erben bei zu langem Warten das Leben schwer machen können. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen, die nach einem Todesfall möglichst sofort erledigt werden müssen.

Knappe Fristen bei Lebensversicherung

Zuallererst sollten sie die Lebens- oder Sterbegeldversicherung des Verstorbenen über den Todesfall informieren! Diese haben teilweise Fristen von nur drei Tagen, in denen das Versterben des Versicherten gemeldet werden muss, um Ansprüche auf die Zahlungen geltend machen zu können. Noch weniger Zeit haben Sie im Falle eines Unfalls, denn Unfallversicherungen muss der Todesfall innerhalb von nur zwei Tagen gemeldet werden.

Welche Versicherungen laufen weiter?

Sachbezogene Versicherung enden nicht automatisch mit dem Tod des Versicherten, sie werden an die Erben weitergegeben und müssen explizit gekündigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kfz-Versicherung, die Hausratsversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie also das Auto eines Verwandten erben, erben sie gleichzeitig auch seine Kfz-Versicherung, erben Sie ein Haus, die dazugehörige Hausratsversicherung.

Um eine Versicherung zu kündigen, brauchen Sie im Normalfall den Versicherungsschein im Original und eine Kopie der Sterbe-Urkunde.

Welche Versicherungen enden mit dem Tod?

Personenbezogene Versicherungen enden in der Regel automatisch mit dem Tod des Versicherten, dazu gehören beispielsweise:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflicht-Versicherung
  • Lebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Trotzdem sollten auch diese Versicherungen möglichst schnell informiert werden, da Beiträge erst ab der Meldung des Todesfalls erstattet werden.

Falls Sie über das verstorbene Familienmitglied krankenversichert waren, müssen Sie sich wegen der Weiterversicherung an die Kasse wenden. Das heißt jedoch nicht, dass man sofort nach dem Todeszeitpunkt des Hauptversicherten aus der Versicherung fliegt, der Krankenversicherungsschutz läuft zunächst einmal weiter.

Vorsicht: Hinterlassene erben auch Schulden

Erben heißt nicht unbedingt, dass man Geld oder andere Vermögenswerte erbt, auch Verträge, Versicherungen, Kredite und Schulden werden weitervererbt. Neben Haus und Hausratsversicherung muss man zum Beispiel auch den dazugehörigen Kredit weiter abbezahlen.

Wer erbt, haftet für die Schulden, die der Verstorbene hinterlässt – auch mit dem eigenen Vermögen. Deshalb sollte man sich nach einem Todesfall schnell einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen zu machen. Überprüfen Sie die Konten, holen Sie Erkundigungen der Bank ein und sehen Sie gründlich alle Papiere des Verstorbenen durch, um festzustellen, ob der Erblasser eventuell hohe Schulden hinterlässt. In diesem Fall ist es besser das Erbe auszuschlagen. Der Gesetzgeber gibt den Angehörigen mindestens sechs Wochen, um zu entscheiden ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen möchte. Wenn er das Erbe innerhalb dieser Zeit angenommen hat, lässt sich diese Entscheidung kaum noch anfechten, auch wenn sich rausstellt, dass der Erblasser hohe Schulden hatte von denen der Erbe nichts wusste. Deshalb sollte man gut und gründlich abwägen, ob man eine Erbschaft annehmen möchte.

Aber woher wissen Sie überhaupt, ob Sie potentieller Erbe sind? Falls es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wie diese funktioniert haben wir in diesem Artikel für Sie geklärt.

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