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Wenn die Großeltern das Jugendamt rufen: Hilfe für die Enkelkinder

Ein Kind hält sich die Hände vor die Augen

Es ist ein absolutes Tabu-Thema. Aber um die Enkelkinder vor Gefahren zu schützen, müssen Großeltern handeln! Spätestens, wenn Sie das Gefühl haben, in der Familie der Enkelkinder läuft etwas gewaltig schief, sollten Sie dafür sorgen, dass den Kindern und Enkelkindern geholfen werden kann. Im schlimmsten Fall liegt nämlich eine Kindeswohlgefährdung vor.

Wenn man das Gefühl hat, die eigenen Kindern kommen mit der Versorgung und der Erziehung der Enkelkinder an ihre Grenzen, sollten sich Großeltern nicht scheuen, das Jugendamt einzuschalten. Auch wenn es im ersten Moment befremdlich scheint, das eigene Kind zu verpetzen oder ihm zu unterstellen, dass es mit der Elternschaft überfordert ist, ist es zum Wohl der Enkelkinder immer die richtige Entscheidung.

Wichtig ist dieser Schritt dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Von dieser spricht man, wenn sich das Verhalten der Eltern oder des Umfeldes negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Dabei ist es egal, ob die Kinder Opfer häuslicher Gewalt oder seelischer Grausamkeiten werden. Auch wenn man als Großeltern nicht genau weiß, was innerhalb der Familie vonstatten geht, kann man bei einem Verdacht das Jugendamt einschalten – auch anonym. Zuständig dafür sind immer die Jugendämter der Städte und Gemeinden.

Man kann eine Kindeswohlgefährdung bei Kindern unter Umständen erkenne, wenn sie bestimmte Auffälligkeiten aufweisen. Diese Auffälligkeiten sind nicht immer Aggressivität oder Gegengewalt. Kinder, die Opfer von Gewalt im eigenen Zuhause werden, ziehen sich auch zurück, sind still, haben Bauchschmerzen oder nässen ein. Wenn Großeltern diese Auffälligkeiten bemerken, sollten sie das Jugendamt einschalten. Wichtig bei der Sache ist auch, dass Sie dem Kind nicht das Gefühl geben, dass es Schuld an dem Umstand hat. Vielmehr sollten Großeltern der schützende Hafen sein.

Oftmals schrecken Großeltern aber vor der Entscheidung zurück, das Jugendamt einzuschalten. Häufigster Grund dafür ist wohl Unsicherheit, was mit den Enkelkindern dann geschieht.

Gründe einer Kindswohlgefährdung
  • fehlende oder fehlerhafte Versorgung
  • Unwissenheit
  • Überforderung
  • fehlende Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs
  • absichtliches Fehlverhalten
  • Süchte
  • private Probleme

Je nachdem, welche Probleme existieren, reagiert das Jugendamt unterschiedlich. In erster Linie sichert das Jugendamt Unterstützung und Beratung für die Eltern zu. Erst, wenn eine akute Gefährdung der Kinder vorliegt, wird das Amt tätig und nimmt Kontakt mit der Familie auf. Die Kinder werden erst in Obhut genommen, wenn die Eltern eine Mithilfe verweigern und eine akute Gefahr für die Kinder besteht.

Wenn Großeltern das Gefühl haben, dass es den Enkelkindern nicht gut geht, sollten sie direkt beim Jugendamt als Großeltern vorsprechen. Denn Großeltern sind für die Enkelkinder sichere Bezugspersonen. Sollte es also dazu kommen, dass die Kinder wirklich aus der Familie genommen werden, können sie auch für eine bestimmte Zeit bei den Großeltern untergebracht werden. Vorausgesetzt ist immer, dass zwischen Großeltern und Enkelkindern eine Bindung existiert.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihre Kinder mit der Erziehung der Enkelkinder überfordert sind, können Sie auch zunächst das Gespräch mit den eigenen Kindern suchen. Möglicherweise sind sie einsichtig. Häufig haben wir schon in unserer Großeltern.de-Gruppe gelesen, dass Großeltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Enkelkinder haben bzw die Enkel bei ihnen aufwachsen. Gründe dafür sind häufig auch mangelndes Verantwortungsbewusstsein der Eltern.

Formen der Kindswohlgefährdung
  • Vernachlässigung (kein Essen und Trinken, keine emotionale Zuwendung, keine medizinische Versorgung)
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (Kinder werden allein gelassen)
  • Gewalt und psychischer Missbrauch (auch Schütteln von Kleinkindern)
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
  • Seelische Misshandlung (Androhung von Gewalt)
  • Häusliche Gewalt (gewalttätige Auseinandersetzungen der Eltern)

Übrigens kann auch ein Überbehüten als Kindeswohlgefährdung gewertet werden.

Foto: Annie Spratt/Unsplash

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