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Besuchsrecht Großeltern: Dürfen Eltern den Kontakt verbieten?

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Besuchsrecht Großeltern: Ein Thema, das viele Großeltern betrifft und berührt. Auch auf grosseltern.de melden sich immer wieder Omas und Opas zu Wort, die darunter leiden, dass sie ihre Enkel nicht sehen dürfen.  In einem Fall in Zürich wurde einem Großelternpaar vor Gericht nun das Besuchsrecht für ihren Enkel zugesprochen, nachdem ihre Mutter jahrelang versucht hatte, jeglichen Kontakt zu verbieten.

Nachdem ihr Sohn 2012 bei einem Unfall ums Leben kam, sollte das Ehepaar anschließend auch seinen Enkelsohn nicht mehr sehen dürfen. Die Mutter brach damals den Kontakt zu den Großeltern ab und wollte ihnen jeglichen Umgang mit ihrem zu der Zeit einjährigen Enkel verbieten. Als Grund dafür nannte sie das konservative Rollenbild der Großeltern.

Diese wollten die Entscheidung jedoch nicht einfach so hinnehmen. Das Paar wandte sich an die Zürcher Kinderschutzbehörde und anschließend an das Kantonsgericht Zürich. Das Kantonsgericht entschied im März für die Großeltern: Alle zwei Monate steht ihnen ein Besuchsrecht von zwei Stunden zu. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Beziehung zu den Großeltern im Interesse des Kindes läge.

Auch das Bundesgericht bestätigte das Urteil: „Die Beziehung zwischen Mutter und Kind ist stabil genug, um nicht durch die sehr begrenzt zugesprochenen Kontakte mit den Großeltern gefährdet zu werden“.

Tatsächlich klagen in den letzten Jahren immer mehr Großeltern um das Recht, ihre Enkel zu sehen. Seit 1998 gibt es ein Gesetz für Großeltern, welches ihnen ein Recht auf Umgang mit den Enkelkindern zuspricht – wenn das im Sinne des Kindeswohls ist. Letzteres nachzuweisen gestaltet sich jedoch nicht immer einfach, weshalb Großeltern normalerweise eher selten Erfolg vor Gericht haben. Mehr Infos zum Thema Umgangsrecht und welche anderen, außergerichtlichen, Lösungsansätze es gibt, finden Sie hier.

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