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Geldanlage für Enkel: "Finanztest" bewertet die besten Spar-Möglichkeiten

Ja zugegeben, bei den niedrigen Zinsen ist Sparen aktuell eher nutzlos. Auch wenn man den Enkeln für die Zukunft ein finanzielles Polster mit auf den Weg geben will – eine Geldanlage für Enkel ist und bleibt der Großeltern liebstes Geschenk für die Zukunft. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe Geldanlagen für Enkel bewertet. Dabei standen 150 Banken im Visier. Das ist das Ergebnis!

„Finanztest“ unterscheidet verschiedene Kategorien der Geldanlage für Enkel. Dabei ist relevant, dass die Geldanlagen immer auf den Namen der Enkel laufen. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass sie darauf zugreifen können, wenn sie es wollen oder müssen. Laufen Geldanlagen auf die Namen der Großeltern, kann das Kind im Ernstfall nicht drankommen – das sollen Sie immer im Hinterkopf behalten.

„Finanztest“ unterscheidet in:

– Spar- oder Girokonten für kleine Geldgeschenke

Diese Konten für Minderjährige sind meist besser verzinst als normale Konten. Allerdings gelten dafür Höchstanlagebeträge. Getestet wurden die Prdukte BW Bank Mein Sparbuch, Evemord-Bank E-Elefanto-Sparbuch, Sparkasse Hannover Wunschsparen, Sparkasse KölnBonn Führerscheinsparen und Targobank Junior-Sparkonto.

– Einmalanlagen für größere Geldgeschenke

Unter Einmalanlagen versteht „Finanztest“ das klassische Festgeldkonto. Da gibt es auch schon spezielle Angebote für Minderjährige. Getestet wurden Cronbank Festgeld, Debeka Festgeldanlage, Eurocity Bank Festgeld, Von Essen Bank Festgeld und Yapi Kredi Bank Euro-Plus Festgeldkonto.

– ETF-Sparpläne für monatliche Einzahlungen

Lohnenswerter aber risikoreicher ist ETF-Sparen, wo deutlich mehr Rendite abfällt. Das lohnt sich aber nur, wenn es um kleine Vermögen für Kinder geht. Mit 25 Euro pro Monat werden Indexfonds bedient. Die Liste der getesteten Produkte finden Sie bei „Finanztest“.

Bei den Anlagen gibt es Bedingungen. Beispielsweise, dass die Eltern oder auch Großeltern zwar die Geldanlage einrichten, aber das Geld gehört letztendlich dem Kind. Die Eltern dürfen es nur verwalten. Sobald Kinder dann 18 Jahre alt sind, dürfen sie damit tun und lassen was sie wollen.

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