
Kinderlied zum Mitsingen: Weißt du, wie der Sommer riecht?
Wer erinnert sich nicht gerne an die Sommer der Kindheit? In dem Kinderlied „Weißt du, wie der Sommer riecht“, geht es um die kindlichen Erinnerungen. Der Text, der von der... weiterlesen
Seit den 1960er Jahren ist die Lebenserwartung in Deutschland von 70 auf fast 81 Jahre gestiegen. Zum ersten Mal Großeltern werden Deutsche heute im Schnitt mit etwa 53 Jahren. Oft kommt es darum vor, dass sich Großeltern – neben ihren Enkeln – auch um die eigenen Eltern kümmern. Schließlich sind viele Menschen im höheren Alter auf häusliche Unterstützung und Pflege angewiesen. Die überwiegende Zahl von ihnen wird dabei von den eigenen Angehörigen zu Hause gepflegt. Für pflegende Angehörige entsteht so eine nicht nur emotionale, sondern oft auch finanzielle (Doppel-)Belastung. Allerdings gibt es konkrete Hilfen für pflegende Angehörige, die den Pflegenden unter die Arme greifen.
Die Definition des „pflegenden Angehörigen“
Pflegende Angehörige könnten als größter Pflegedienst Deutschlands bezeichnet werden. Schließlich möchte die Mehrzahl der Pflegebedürftigen nicht in ein Pflegeheim und wird von Angehörigen zu Hause betreut.
Pflegende Angehörige leisten dabei viel. Schließlich sind sie oft selbst noch berufstätig oder haben bereits Enkelkinder, um die sie sich ebenfalls kümmern möchten. Damit diese Menschen Entlastung finden, ist der Begriff des „pflegenden Angehörigen“ besonders wichtig. Schließlich kann nur wer „echter“ pflegender Angehöriger ist, Leistungen der Pflegekassen erhalten.
Als pflegender Angehöriger werden von den Pflegeversicherungen neben Kindern, Eltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte anerkannt. Pflegender Angehöriger ist darum, wer sich der zu pflegenden Person aufgrund persönlicher Nähe moralisch zur Pflege verpflichtet fühlt.
Weitere Voraussetzungen, um Leistungen der Pflegekasse erhalten zu können sind außerdem:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der pflegende Angehörige Pflegekassenleistungen erhalten. Hierzu zählen sowohl finanzielle Entlastungsmöglichkeiten (z.B. für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) als auch praktische Entlastungen (z.B. durch einen Pflegedienst) des Pflegenden.
Pflege eines Angehörigen – eine finanzielle und persönliche Herausforderung
Für viele Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, einem pflegebedürftigen Angehörigen so gut es geht zur Seite zu stehen. Schließlich soll die Selbstständigkeit der hilfsbedürftigen Person so lange wie möglich bewahrt werden. Darüber hinaus möchten viele Pflegebedürftige nur ungern in ein Pflegeheim und bevorzugen die Betreuung im eigenen Zuhause. Allerdings kann die Pflege einer nahestehenden Person dabei für den Pflegenden oft sehr belastend sein.
Schließlich kommen zu der hohen physischen und emotionalen Belastung durch die Pflege noch weitere Belastungsfaktoren hinzu: Viele Pflegende gehen einer Berufstätigkeit nach und möchten sich auch um eigene Enkelkinder und den Haushalt kümmern. Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige sind darum nur allzu erforderlich.
Um die finanzielle, psychische und physische Belastung aufzuteilen, ist es ein erster Schritt, nach Entlastungsmöglichkeiten innerhalb der Familie zu suchen. Oft ist nämlich eine Person allein für Betreuung, Haushalt und Schriftverkehr des Pflegebedürftigen zuständig. Es ist jedoch nicht verwerflich, trotz Pflege auf eigenen Interessen oder die Betreuung der Enkelkinder nicht verzichten zu wollen. Dementsprechend sollte die Last der Pflege eines Angehörigen auf mehrere Schultern verteilt werden.
Doch was passiert, wenn andere Familienmitglieder nicht eingebunden werden wollen und die private Entlastung des Pflegenden nicht gelingt?
Entlastungsangebote der Pflegekasse
Pflegende Angehörige haben dank der Pflegeversicherung verschiedene Möglichkeiten, sich Auszeiten zu gönnen. Sie sollten sich nicht scheuen, die Angebote auch zu beanspruchen:
Hilfsmittel zur Pflegeentlastung
Die richtigen Hilfsmittel können die Pflege eines Angehörigen wesentlich erleichtern. Die Pflegeberatung oder ein Pflegedienst berät Angehörige gern und erklärt, welche Hilfsmittel geeignet und sinnvoll sind.
Passende Hilfsmitteln können dabei etwa ein Badewannenlifte, eine Badewanneneinstiegshilfen, ein Pflegebett oder ein Patientenlifter sein. Erforderliche Hilfsmittel können vom behandelnden Arzt verordnet und dann von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei Personen mit Pflegegrad kommt außerdem eine Genehmigung durch die Pflegekasse in Betracht.
Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige monatlich sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Schutzbekleidung im Wert von 40 Euro pro Monat.
Unterstützung durch Pflegeschulung und Pflegeberatung
Pflegende Angehörige fühlen sich oft überfordert. Damit es nicht soweit kommt, haben sie ein Recht auf kostenlose Pflegeberatung und -schulung:
Reha oder Kur
Zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten sorgt auch eine Reha für die Entlastung der Pflegeperson.
Ein Recht auf Reha oder Kur können dabei Pflegebedürftiger sowie Pflegeperson gleichermaßen haben. Schließlich kann eine Reha die gesundheitliche Situation des Pflegebedürftigen verbessern oder eine Verschlechterung aufhalten. Die Pflegeperson hingegen kann sich während der Reha erholen oder von therapeutischen Maßnahmen profitieren.
Um eine Reha oder Kur in Anspruch nehmen zu können, muss diese von einem Haus- oder Facharzt verordnet werden. Ein medizinisches Erfordernis muss die Maßnahme begründen.
Sofern die Rentenversicherung Kostenträger ist, muss die Reha dann über das Antragsformular G110 beantragt werden.