Kinderlied zum Mitsingen: Weißt du, wie der Sommer riecht?
Wer erinnert sich nicht gerne an die Sommer der Kindheit? In dem Kinderlied „Weißt du, wie der Sommer riecht“, geht es um die kindlichen Erinnerungen. Der Text, der von der... weiterlesen
Spam auf dem Handy ist, seit Smartphones den Weg in unser Leben gefunden haben, keine Seltenheit mehr. Die Masche: Werbeeinblendungen erscheinen plötzlich und sehen aus wie Warnmeldungen, die behaupten, auf dem Handy sei ein Virus gefunden worden. Zur Beseitigung soll dann zum Beispiel eine Anwendung heruntergeladen werden, die das Handy angeblich wieder bereinigt. Der Virenbefall ist dabei allerdings frei erfunden. Noch schlimmer: Nicht selten verursachen solche Anwendungen dann noch monatliche Kosten, die über den Mobilfunkvertrag abgerechnet werden. Mit dem Herunterladen der Anwendungen wird nämlich bereits ein Vertrag abgeschlossen, der regelmäßige Kosten verursacht. Es handelt sich eine klassische Abofalle!
Die Anbieter solcher unseriösen Anwendungen holen sich das Geld direkt vom Mobilfunkanbieter, der wiederum stellt es Ihnen in Rechnung. So merken viele Menschen erst nach Monaten, dass Sie sich ein Abo eingehandelt haben, denn wer kontrolliert schon monatlich jeden einzelnen Posten der Handyrechnung?
Es gibt aber einen Weg, wie man hier bereits vorbeugend aktiv werden kann: Die sogenannte Drittanbietersperre.
Seit 2012 sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, eine solche Sperre anzubieten. Ist die Drittanbietersperre aktiviert, so wird verhindert, dass Dritte über die Mobilfunkrechnung irgendwelche Beträge einbeziehen können, egal ob es sich um Rechnungen für Spiele, Premium-SMS oder Apps handelt. So ist man auch vor versehentlich heruntergeladenen Anwendungen geschützt.
Um die Sperre zu aktivieren, wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendienst Ihres Mobilfunkanbieters. Dieser wird die Sperre kostenlos für Sie einrichten – dazu sind die Anbieter verpflichtet.
Die Drittanbietersperre verhindert natürlich nicht Möglichkeit, Apps über den App-Store des Handys zu kaufen, denn hier zahlt man ja direkt an den App-Store. Lediglich Kosten, die über die Mobilfunkanbieter abgerechnet werden, werden unterbunden.
Generell gilt:
1) Laden Sie keine Anwendungen herunter, die in einer Einblendung auf dem Handy angeboten werden! Laden Sie Anwendungen immer nur über den offiziellen App-Store auf Ihrem Handy. Bei Android-Geräten heißt dieser Play Store, bei Apple-Geräten nennt er sich App Store.
2) Es gibt auf dem Handy keine Warnmeldungen über einen Virenbefall! Jede solche Meldung ist frei erfunden, es sei denn, Sie verwenden einen Virenscanner-App und die Meldung kommt eindeutig von dieser Anwendung.
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Text & Bildquelle: Levato