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Sorgerechtsverfügung: Was passiert im Fall der Fälle mit den Enkeln?

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Was passiert eigentlich mit den Kindern, wenn die Eltern verunglücken oder so krank werden, dass sie sich nicht mehr richtig kümmern können? Sollen die Kinder bei den Großeltern leben, bei Tante und Onkel oder bleibt nur das Heim? Eine Frage, mit der man sich nur ungern beschäftigt. Für den Fall der Fälle sollte jedoch jeder eine Sorgerechtsverfügung besitzen.

Auch wenn man es sich nicht gerne eingesteht: Eine schwere Krankheit oder ein tödlicher Unfall kann jeden ganz plötzlich treffen. Für Eltern, vor allem von minderjährigen Kindern, ist es deshalb wichtig vorzusorgen. In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern zum Beispiel die Großeltern als Sorgeberechtigte für die Kinder vorschlagen, für den Fall, dass sie sich selbst nicht mehr kümmern können .

Wenn Vater und Mutter das gemeinsame Sorgerecht hatten, bleibt das Sorgerecht beim Tod eines Elternteils bei dem überlebenden Partner. Dieser ist dann alleine Sorgeberechtigter, auch bei geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren.

Was hätten die Eltern gewollt?

Doch was passiert, wenn ein Kind beide Eltern verliert oder das Elternteil, welches das alleinige Sorgerecht besaß? Ohne Sorgerechtsverfügung wird die Entscheidung, wer sich in Zukunft um das Kind kümmern soll, vom Familiengericht übernommen. In der Regel ist das ein naher Verwandter. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, kann ein Gericht dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht übertragen, wenn es das Beste für das Kind ist. Ab einem Alter von 14 Jahren haben die Kinder ein Mitspracherecht darüber, wer sich in Zukunft um sie kümmern soll.

Großeltern als Vormund

In manchen Familien ist klar: Die Großeltern sollten im schlimmsten Fall einspringen und bis zur Volljährigkeit die Vormundschaft für die Enkel übernehmen. Das sollte am besten in einer Erklärung festgehalten werden. Großeltern und Eltern setzen sich dafür gemeinsam zusammen und besprechen, ob das für beide Seiten eine geeignete Lösung wäre. Wenn die Kinder alt genug sind, sollten sie ins Gespräch einbezogen werden. Sind sie über 14 Jahre alt, müssen sie das sogar. Wenn sich alle einig sind, setzen die Eltern dann die Sorgerechtsverfügung auf.

Das Schriftstück sollte komplett handschriftlich verfasst und mit den vollständigen Namen aller Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. So weiß das Familiengericht, was die Eltern gewollt hätten. Die Verfügung schlägt die Person jedoch formal gesehen nur vor. Das Gericht prüft gegebenenfalls nochmal, ob diese wirklich geeignet ist, das Sorgerecht zu übernehmen. In den meisten Fällen wird der Wunsch der Eltern jedoch berücksichtigt.

Wer umfassend vorsorgen will, sollte auch über eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht verfügen.

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