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Umgangsrecht: Immer mehr Großeltern klagen vor Gericht

Immer mehr Großeltern dürfen ihre Enkelkinder nicht mehr sehen. Das kann sehr unterschiedliche Gründe haben – weil Oma und Opa sich zu sehr in die Erziehung einmischen oder sich die Kindseltern scheiden lassen. Egal aus welchem Grund, für Großeltern ist das oft schwer zu verkraften. Natürlich wägt man dann alle Möglichkeiten ab, um doch noch das Umgangsrecht zu erhalten. Ein Ausweg kann schließlich der Weg zum Gericht sein. In den vergangenen Jahren sind diesen Weg immer mehr gegangen und haben das Umgangsrecht vor Gericht eingeklagt.

Die britische Zeitung „Telegraph“ publizierte jüngst Zahlen, die belegen, dass immer mehr Großeltern vor Gericht klagen, um ihre Enkelkinder sehen zu dürfen. Im Jahr 2016 waren es über 2.000 Anträge, die von Großeltern eingereicht wurden. Im Vergleich dazu waren es 2014 nur 1.600 Anträge (20 Prozent weniger). Aktuell steigen die Zahlen weiter: So waren es zwischen Januar und Juni 2017 schon über 1.000 Klageschriften. Diese kommen vor allem von den Großeltern väterlicherseits, da das Sorgerecht bei getrennten Paaren meist bei der Frau bleibt. Darunter leiden dann oft die Großeltern väterlicherseits, die ihre Enkelkinder nicht mehr zu sehen bekommen.

Scheidung ist eines der Hauptprobleme, warum Großeltern nicht mehr ihre Enkelkinder sehen dürfen und schließlich im Einschalten eines Anwalts die letzte Möglichkeit sehen, an der Situation etwas zu ändern. Das denken sich zunehmend mehr Betroffene. Dabei kann man davon ausgehen, dass die Zahl verstoßener Großeltern noch um einiges höher ist, da sich viele nicht trauen, den Schritt vor Gericht zu gehen. Außerdem ist es oft einfacher für die Mutter oder den Vater vor Gericht das Umgangsrecht einzuklagen als für Oma und Opa. Schwierig wird es dann, wenn sowohl Mutter als auch Vater des Enkelkindes den Großeltern den Umgang verbieten. Hier muss das Gericht abwägen, was für das Kindeswohl das Beste ist.

Großeltern spielen generell eine wichtige Rolle im Leben der Enkelkinder, sie haben einen positiven Einfluss. Sie sind Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit den Eltern und bauen Vorurteile gegenüber älteren Menschen bei den Kindern ab, wie Studien belegen.  Manchmal braucht es einen langen Atem – das ist es Oma und Opa wert, wie die Zahlen zeigen. Dennoch wäre es das Beste Streitigkeiten zu vermeiden, denn diese können nicht nur dem Enkelkind schaden, sondern auch ordentlich kosten. Suchen Sie nochmal das Gespräch mit den Eltern und arbeiten Sie an ihrer Beziehung zueinander, bevor Sie das Gericht einschalten. Eine Anklageschrift verspricht schließlich nicht immer Erfolg.

Alle Artikel zum Thema Umgangsrecht finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Recht & Vorsorge“.

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