A A A

Wie wollen Sie sich für Großeltern einsetzen?

Unsere Anfrage in Berlin zur Familienpolitik

Wie wollen Sie sich für Großeltern einsetzen?

„Was möchten Sie ganz konkret für Großeltern möglichst kurzfristig verändern?“ So lautete 2013 unsere Frage an sieben Politiker/innen, die u.a. für Familienpolitik stehen. Von einigen – leider nicht allen – haben wir Antworten bekommen und präsentieren Ihnen diese hier bei uns.

Spannend wird es demnächst, wenn wir mit aktuellen Fragen und Antworten im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl hier öffentlich werden. 

Die schnellste Antwort kam damals von der Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär: „Mir persönlich ist es ganz wichtig, den Wunsch vieler Großeltern zu erfüllen, sich stärker als bislang um ihre Enkel kümmern zu können und ihre Kinder zu entlasten.“ Ihre komplette Antwort – wir hatten als Bedingung gestellt, nicht mehr als maximal 20 Sätze zu schreiben – ist unten dokumentiert. Auch wollten wir bewusst keine Auszüge aus Parteiprogrammen lesen. Dorothee Bär, die damals nicht nur Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war sondern zugleich auch stellvertretende Generalsekretärin der CSU, hatte sich daran gehalten. Ihr Beitrag zielte dennoch auf einen damals schwelenden Konflikt innerhalb der Regierungsparteien, denn CSU, CDU und FDP hatten in der damaligen Legislaturperiode über das Thema ‚Großelternzeit‘ sehr unterschiedliche Auffassungen…

Hier das Statement von Dorothee Bär, MdB und zugleich Vorsitzende des CSU-Netzrates und des CSUnet:

„Mir persönlich ist es ganz wichtig, den Wunsch vieler Großeltern zu erfüllen, sich stärker als bislang um ihre Enkel kümmern zu können und ihre Kinder zu entlasten. Das tun heute schon rund zwei Drittel aller Großeltern, doch da viele von ihnen noch erwerbstätig sind, ist ihnen das nur ab und zu und nicht verlässlich regelmäßig möglich. Daher wollen wir die so genannte „Großelternzeit“ erweitern: Bislang können Großeltern lediglich in Ausnahmefällen, nämlich nur für ihre minderjährigen und noch in Ausbildung befindlichen Kinder, Elternzeit für ihre Enkel beanspruchen. Künftig sollen Großeltern generell einen Rechtsanspruch erhalten, für die Betreuung ihrer Enkelkinder ihre Erwerbsarbeit bis zu drei Jahre lang zu unterbrechen oder zu reduzieren. In dieser Zeit bleibt ihnen nicht nur ihr Arbeitsplatz erhalten, sie genießen auch Kündigungsschutz. Großeltern sollen ihren Anspruch auf Großelternzeit parallel zueinander, aber auch parallel zu den Eltern nutzen können. Die geplante Regelung soll Großeltern nicht in die Pflicht nehmen, sie ist auf gar keinen Fall gedacht als Notbehelf für mangelnde oder mangelhafte Alternativen (fehlende Kinderbetreuungsplätze), sondern sie stellt eine zusätzliche Option bei der Gestaltung des Familienlebens dar und vergrößert dadurch die Wahlfreiheit für alle Familienmitglieder.“

Zum Hintergrund: Im Frühjahr war der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder blockiert worden. Die FDP wollte den Plänen, die Möglichkeiten von Großeltern zu erweitern, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, um sich den Enkeln zu widmen, nicht folgen. Dieses Projekt war nicht nur ein Anliegen Schröders, sondern eins der gesamten CDU. Die Parteispitze hatte dazu erklärt, es sei „für alle ein Gewinn, wenn sich Großeltern um ihre Enkelkinder kümmern – und damit auch deren Eltern ein Stück weit entlasten“.

Laut Gesetzentwurf sollten Großeltern zur Betreuung ihrer Enkel eine Auszeit vom Beruf nehmen können. Dabei dachte Schröder an einen generellen Rechtsanspruch auf berufliche Freistellung samt Kündigungsschutz. Regelungen, die denen der bestehenden Elternzeit ähneln – allerdings ohne finanziellen Ausgleich, wie es das Elterngeld ermöglicht. Bisher können Omas und Opas nur in wenigen Ausnahmefällen – zum Beispiel wenn ein Elternteil noch minderjährig ist – Elternzeit für ihre Enkel nehmen.

Weitere Details zu dieser Diskussion sind gut beschrieben » hier.

Artikel drucken

Artikel teilen

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Vorsicht!

Sie nutzen einen alten Browser!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser um diese Seite anzuzeigen.