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EuGH bestätigt Umgangsrecht für Großeltern mit den Enkeln

EuGH bestätigt Umgangsrecht für Großeltern

Nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern sind wichtig für das Enkelkind. Der EuGH bestätigt Umgangsrecht für Großeltern am Donnerstag in Luxemburg. Wenn aber Großeltern und Enkelkinder in unterschiedlichen Ländern leben, müssen die Gerichte am Aufenthaltsort des Kindes entscheiden.

Nicht nur der Umgang mit den Eltern ist wichtig für das Kind. Für Kinder mit getrennten Eltern sei es auch bedeutend,  „persönliche Beziehungen zu unterhalten, insbesondere (mit den) Großeltern“, urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Umgangsrecht regelt, wer bei Trennung für die Betreuung von gemeinsamen Kindern zuständig ist. Auch Großeltern dürfen ihr Recht auf Umgang mit ihren Enkelkindern einfordern.

Seit 1998 haben Großeltern laut Gesetz ein Recht auf Umgang mit den Enkelkindern, wenn das im Sinne des Wohles des Kindes ist. Tatsächlich klagten in der Vergangenheit immer öfter Großeltern um dieses Recht. Bei dem Fall, der am Donnerstag am EuGH entschieden wurde, lebten Großeltern und Enkelkind in verschiedenen Ländern. Das Urteil legt jetzt fest, dass grundsätzlich die Gerichte am Aufenthaltsort des Kindes über den Umgang mit den Großeltern entscheiden. Diese Entscheidung soll laut EuGH das Kindeswohl schützen und lange Verfahren widersprüchlichen Urteilen durch unterschiedliche Gerichte vermeiden.

Für dieses Urteil ist der Fall einer Bulgarin verantwortlich, deren Enkelkind beim Vater in Griechenland lebt. Die Großmutter wollte ihn an mindestens einem Wochenende im Monat sehen und ihn zweimal im Jahr in den Ferien mehrere Wochen zu sich nehmen. Dabei gab es Unklarheiten, ob die bulgarische oder griechischen Justiz sich dem Fall annehmen. Der EuGH urteilte, dass Grundsätzlich das Gericht am „Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes“ zuständig ist.

Bei Klagen um das Umgangsrecht haben Großeltern nur selten Erfolg vor Gericht. Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss geprüft werden, ob der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl entspricht. Welche andere Wege es für Großeltern gibt, ihre Enkelkinder öfter zu sehen, erfahren Sie hier.

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