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Umgangsrecht für Großeltern in Österreich: Urteil zielt auf Kindwohl

Gerichte beschäftigen sich mit der Frage, ob und wann den Großeltern per Gericht ein Umgang mit den Enkeln erlaubt werden soll

Auch bei unseren Nachbarn in Österreich beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage, ob und wann den Großeltern per Gericht ein Umgang mit den Enkeln erlaubt werden soll. Zur deutschen Rechtslage und der Regelung des § 1685 BGB hatten wir ja bereits berichtet. Aber wie ist das Umgangsrecht für Großeltern in Österreich geregelt?

In Österreich fiel bereits im Frühjahr ein Urteil des höchsten Gerichts, welches klar aussagt, wann dieses Umgangsrecht eingeschränkt werden kann. Unter dem Aktenzeichen 4Ob52/15y des Obersten Gerichtshofes heißt es u.a.: “… der Kontakt der Großeltern kann … eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dadurch das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde. Das Kontaktrecht der Großeltern ist daher schwächer als jenes der Eltern. Ob und inwiefern es ihnen zusteht, hängt in erster Linie vom Wohl des Kindes ab; dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls….“

Wie bei uns in Deutschland wird auch hier entscheidend auf das Kindeswohl abgestellt. Oftmals scheitern Großeltern bei dem Versuch der Durchsetzung ihres Umgangsrechts genau hieran. Denn die Richter möchten verhindern, dass die Konflikte in der Familie durch ein Urteil zugunsten der Großeltern verschärft werden.

Was helfen kann: Vermittler einschalten

Oft ist der Streit bereits so weit eskaliert, dass man Dritte braucht, um in das Gespräch einzusteigen. Im Streitfall können Jugendämter (kostenloser Download einer Jugendamtsliste siehe unten) die richtigen Ansprechpartner sein. Auch Familienberatungsstellen können vermitteln. Gut ist ebenfalls die Einbindung einer neutralen Person aus der Verwandtschaft, die anregt, dass sich die Streithähne im Interesse der Kinder einmal zusammensetzen.

Besondere Vermittlung: Mediation, Familienmediation

Familienmediatoren helfen den Parteien, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten und Regelungen für die Zukunft festzulegen. Sollten Sie eine Familienmediation in Betracht ziehen, schreiben Sie uns an info@grosseltern.de, wir vermitteln Sie dann an Mediatoren in Ihrer Region.

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