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grosseltern.de-Fragen vor der Bundestagswahl 2017: Hier die Antworten der SPD

Hebt sich die SPD in ihren Zielen und Maßnahmen von den anderen Parteien ab?

Nun hat sich auch die SPD zu den von uns gestellten Fragen geäußert. Was möchte die Sozialdemokratische Partei Deutschlands für die Großeltern in Deutschland tun? Hebt sie sich in ihren Zielen und Maßnahmen von den anderen Parteien ab?

Lesen Sie hier die Antworten der SPD:

Frage 1:
Großeltern zeigen ein hohes Engagement bei der Betreuung von Enkeln. Ohne Oma und Opa könnten viele Familie Beruf und Kinder nicht vereinbaren. Wie können Sie dieses Engagement würdigen?

Antwort:
Gutes Leben im Alter ist für uns als SPD fester und wichtiger Bestandteil von Familienpolitik. In unserem Regierungsprogramm sagen wir ausdrücklich: Frauen und Männer nach Ende ihres Erwerbslebens sind mit ihrem Engagement und ihren zeitlichen Ressourcen eine wichtige Stütze für ihre Familien – indem sie Kindern und Enkelkindern helfen – und für die Gesellschaft insgesamt – indem sie sich in Vereinen, Verbänden und Nachbarschaften engagieren. Das wollen wir unterstützen – beispielsweise, indem wir lebenswerte und sichere Wohnquartiere für alle Generationen und generationenübergreifende Wohnformen fördern.

 

Frage 2:
Das deutsche Einkommensteuergesetz erkennt die Leistungen von Großeltern nicht an und sieht steuerliche Entlastungen nicht vor. Weder der finanzielle Aufwand für die Betreuung der Enkelkinder, noch der durch die Betreuung entstehender Aufwand werden berücksichtigt. Wie steht Ihre Partei hierzu? Wie möchte Ihre Partei Großeltern unterstützen?

Antwort:
Großeltern sind zweifelsohne wichtige Bezugspersonen nicht nur für ihre Kinder, sondern auch für ihre Enkelkinder, um die sie sich kümmern. Zutreffend ist, dass im Steuerrecht hierbei grundsätzlich gilt, dass Betreuungsleistungen, die innerhalb der eigenen Familie erfolgen, steuerlich nicht absetzbar sind. Allerdings gibt es dennoch die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Vereinbarung, Rechnung und Überweisung) auch für Großeltern z.B. Fahrtkosten, die bei ansonsten unentgeltlicher Kinderbetreuung erstattet werden, als Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu berücksichtigen. Entscheidend ist, dass die getroffene Vereinbarung auch zwischen fremden Dritten so üblich wäre. Damit können finanzielle Belastungen berücksichtigt werden und gleichzeitig wird der Besonderheit der sozialen Beziehungen innerhalb der Familie Rechnung getragen.

 

Frage 3:
Wie stehen Sie zu der Forderung, den Familienbegriff auszuweiten und Großeltern als Teil der Familie anzuerkennen? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014 mit der Aussage „Der Schutz der Familie nach Art 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind“ lässt höchstrichterliche Tendenzen hierzu vermuten.

Antwort:
Für uns als SPD ist Familie ganz selbstverständlich dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen – von der Ehe zwischen Mann und Frau über alleinerziehende Eltern, Mehrgenerationenfamilien, Patchworkfamilien und den vielen anderen Formen, in denen Frauen und Männer, Kinder, Eltern und Großeltern heute miteinander leben und füreinander sorgen.

 

Frage 4:
Mütter und Väter regeln in vielen Familien mit den Großeltern gemeinsam, wie sie ihre Kinder betreuen. Dieser partnerschaftliche Ansatz endet jedoch häufig im Falle einer Trennung der Eltern. Viele Omas und Opas wünschen sich eine Regelung im deutschen Familienrecht für den Umgang mit Enkeln aus Trennungsfamilien. Was kann Ihre Partei hier konkret tun?

Antwort:
Eine Regelung zu den Umgangsrechten von Großeltern mit ihren Enkelkindern nach Trennung oder Scheidung gibt es im deutschen Familienrecht bereits seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Großeltern können danach den Umgang mit ihren Enkeln auch gerichtlich durchsetzen, sofern dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient. Das heißt: Wenn das Kind gewachsene Bindungen zu den Großeltern besitzt. Solche Bindungen bestehen beispielsweise dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Großeltern die Kinder in der Woche regelmäßig versorgen oder das Enkelkind in der Vergangenheit häufiger gemeinsame Urlaube mit den Großeltern verbracht hat.

 

Frage 5:
Im Erbschaftsteuergesetz ist für die Vererbung an Enkel, deren Eltern noch leben, ein Freibetrag in Höhe von 200.000 € festgeschrieben. In Zeiten in denen die Zahl der Vier- und Fünf-Generationen-Familien steigt, kommt es immer häufiger auch zu Vererbung an die übernächste Generation. Wie geht Ihre Partei mit dieser neuen Situation um? Gibt es Überlegungen, den Freibetrag für Enkel gleichzusetzen mit dem Freibetrag für Kinder (400.000 €)? Was können Großeltern, die Ihre Partei wählen, erwarten?

Antwort:
In der nächsten Legislaturperiode wollen wir eine gerechtere Reform der Erbschaftsteuer in Angriff nehmen. Die angesprochene Thematik steht dabei zwar nicht im Vordergrund, kann aber dann auch diskutiert werden.

Passend dazu:

Lesen Sie hier auch die Antworten der CDU/CSU

Lesen Sie hier auch die Antworten der Partei DIE LINKE

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