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Schenken oder vererben? – Es kommt darauf an!

Schenken oder vererben - was ist besser?

„Man soll mit warmen Händen geben und nicht mit kalten.“ Haben Sie das schon einmal gehört? Wer Vermögen hat, denkt über schenken oder vererben nach. Sprich er überlegt sich in der Regel, ob er es schon zu Lebzeiten oder erst nach seinem Tode auf seine Erben übertragen will. Denn alles, was Ihr Eigentum ist, können Sie auch verschenken, das heißt im Wege der so genannten vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Zum Beispiel Geldbeträge, Wertgegenstände (Schmuck, Gemälde, Briefmarkensammlungen etc.), Wertpapiere, Häuser und Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke (Bauplatz) und weitere Vermögenswerte.

Ganz wichtig: Beachten Sie, dass insbesondere bei Immobilien, aber auch bei Kapitalvermögen der Ehepartner häufig Miteigentum hat. Ohne seine Zustimmung dürfen Sie dann nicht allein darüber verfügen. Selbst wenn das, was Sie einem anderen zuwenden wollen, Ihnen allein gehört, können Sie unter Umständen nur mit Zustimmung Ihres Ehepartners wirksam darüber verfügen. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich praktisch um Ihr gesamtes Vermögen handelt.

Die Hauptgründe für die so genannte vorweggenommene Erbfolge sind der Wunsch die eigenen Kinder oder auch Enkelkinder anlässlich ihrer Eheschließung oder Familiengründung zum Beispiel beim Hauskauf oder -bau zu unterstützen. Oder es geht darum, dass ein Kind oder Enkelkind wirtschaftlich selbstständig wird, indem man zum Beispiel das Startkapital für ein Geschäft zur Verfügung stellt.

Natürlich will man oft auch Schenkung- und Erbschaftsteuer sparen, indem man die Freibeträge in 10-Jahres-Abständen ausschöpft, oder Einkommensteuer sparen durch Verteilung des Vermögens und somit der steuerpflichtigen Erträge.

Letztlich ist nicht alles eine Schenkung, was Sie als solche bezeichnen  würden. Denn eine Schenkung im rechtlichen Sinne setzt voraus, dass für den übertragenen Gegenstand keinerlei Gegenleistung gewährt wird und sich beide Seiten darüber im Klaren sind.

Zum Beispiel:

Ein Vater überträgt auf seinen Sohn ein Wohnhaus zu einem »Preis« von 50 % des wirklichen Wertes, weil der Vater den Geldbetrag zur Einzahlung in eine Lebensversicherung (für seine eigene Altersversorgung) braucht. Diese Übertragung ist zum Teil eine Schenkung und zum Teil ein Kauf, eben eine gemischte Schenkung. Geschenkt ist hier nur das halbe Haus.

Es kommt also sehr auf Ihre individuelle Situation an, wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen. Es spielt auch eine große Rolle, ob die bedachten Kinder Geschwister haben oder ob Sie vielleicht nur Ihre leiblichen Kinder bedenken möchten, das Schwiegerkind aber außen vor halten möchten. Verzichten Sie bei größeren Vermögenswerten und der Frage über das Schenken oder Vererben deshalb auf keinen Fall auf fachkundigen Rat

 

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