Mit den nahenden Festtagen steht die Frage im Raum, was Großeltern ihren Enkeln unter den Weihnachtsbaum legen. Viele Omas und Opas entscheiden sich für eine Geldanlage für die Kleinen, um über das Weihnachtsfest hinaus eine finanzielle Vorsorge zu leisten. In einem vorhergehenden Artikel haben wir bereits die Ergebnisse der Zeitschrift „Finanztest“ und den Vergleich zwischen 150 Banken unter die Lupe genommen. Im Folgenden geht es um praktische Hinweise, die bei den Sparplänen und der Umsetzung der Geldanlage weiterhelfen.
Geldanlage für Enkel folgerichtig vorbereiten
In Deutschland haben sich verschiedene Sparmodelle durchgesetzt, die ein finanzielles Polster in Vorbereitung auf die Volljährigkeit sicherstellen. Wenn von der Geldanlage Kinder und Enkelkinder nichts wissen sollen, um die Überraschung zum Start in die Ausbildung oder für das Studium größer zu machen, müssen Großeltern ein paar Umwege in Kauf nehmen.
Die Formalitäten machen es nicht einfach, für Dritte ein Konto zu eröffnen. Wobei die Reglementierungen von Bank zu Bank unterschiedlich sind. Viele Großeltern entscheiden sich schon mit der Geburt, Geld anzulegen. Angesichts der aktuell sehr niedrigen Zinsen fällt es schwer, von lukrativen Geldanlagen zu sprechen. Dennoch kann ein stimmiger Sparplan in Regelmäßigkeit eine ordentliche Summe zusammenbringen.
Die Ausgaben, die im späteren Verlauf des Lebens auf eine Familie zukommen, sind nicht zu unterschätzen und rangieren vom Studium, der Ausbildung über den Führerschein bis hin zum Aufenthalt im Ausland. Laut Aussage des Deutschen Studentenwerks kostet ein Studium ca. 10.000 €. Auch Elterngeld.de empfiehlt Sparpläne, die mit einem durchdachten Plan über Jahre die Ausbildung und das Studium auf finanziell sichere Beine stellen.
Wie Großeltern Schritt für Schritt ein Depot eröffnen
Zunächst einmal brauchen Großeltern die Geburtsurkunde des Enkels. Sie ist eine der zwingenden Voraussetzungen, um einen Sparvertrag unter einem anderen Namen einzurichten. Bei den meisten Banken ist es ausreichend, eine beglaubigte Kopie der Urkunde vorzulegen. Diese gibt es zumeist in der eigenen Gemeinde.
Zudem sind Kinder unter 18 Jahren noch nicht geschäftsfähig, so dass der jeweilige gesetzliche Vertreter, also die Eltern, dem Sparvertrag zustimmen müssen. Wenn dies wohl auch die Überraschung zunichte macht, so doch wohl nicht das finanzielle Polster für spätere Jahre. Hier macht es Sinn, vorab mit der Bank zu sprechen, denn bei einigen reicht es aus, die Kopie vom Personalausweis der gesetzlichen Vertreter sowie die Geburtsurkunde vorzulegen. Erscheinen alle Unterschriften unter den Verträgen, können die Großeltern damit beginnen, regelmäßig Geld einzuzahlen.
Weitere Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Direktbanken. Hier legen zum Beispiel Erziehungsberechtigte über das Post-Ident Verfahren das Konto oder ein Junior Depot an und erteilen den Großeltern die Vollmacht.
Was sind Gründe für die bürokratischen Hürden?
Kerstin Völler von der Verbraucherzentrale Hamburg begründet die recht umständlich erscheinende Kontoeröffnung mit schlüssigen Argumenten. Zum einen soll damit Geldwäsche entgegengewirkt werden. Zum anderen stellt die Bank sicher, dass es sich tatsächlich um ein Depot für die Enkel handelt und nicht um ein Steuersparmodell. Bei einem Konto für Kinder müssen die Anleger nämlich erst einmal eine ganze Menge ansparen, bevor darauf Steuern zu zahlen sind.
Steuerliche Vorteile bei der Geldanlage für Enkel
Deutschlandweit gilt der Pauschbetrag von 801 € für Sparer. Zudem haben die Großeltern die Möglichkeit, für das Kind eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Erst in diesem Fall gibt es noch einen Grundfreibetrag in Höhe von 8004 € und weitere Pauschalen für Sonderausgaben in Höhe von 36 € pro Jahr. Hier ist sicherzustellen, dass die Sparsumme einzig und allein dem Kind zusteht. Eltern haben nur das Recht, auf das Depot und auf das Grundvermögen zuzugreifen, wenn sie eindeutig nachweisen, dass sie das Geld für das Kind verwenden. Das kann zum Beispiel für Schulgeld oder für ein Jahr im Ausland sein. Auf Wunsch lässt sich noch eine Verfügungsklausel in den Vertrag mit einbauen.
Wie Großeltern ohne Wissen der Kinder und Enkel sparen?
Grundsätzlich sollte sich jeder fragen, ob es überhaupt notwendig ist, einen Sparvertrag auf den Namen des Kindes laufen zu lassen. Gerade wenn man die steuerfreien Zinserträge noch nicht vollkommen ausschöpft, ist es ohne weiteres möglich, ein Depot auf den eigenen Namen anzulegen. Dann besteht immer noch die Option, Enkel und Patenkinder als Begünstigte einzutragen. Es gibt also doch eine Lücke für eine echte Überraschung, wenn Großeltern sich für eine Geldanlage entscheiden und ihr Enkelkind eintragen lassen.
Schritt für Schritt zur effektiven Geldanlage
In den meisten Fällen entscheiden sich Oma und Opa für die klassischen Banksparpläne und zahlen regelmäßig eine feste Summe im Monat ein. Verfügbares Kapital steht in Verbindung mit einem Tagesgeldkonto, das mit maximal bis zu 2,7 % zu verzinsen ist. Bei einer langfristigen Geldanlage macht es Sinn, einen Blick auf mögliche Prämien und Bonuszahlungen zu werfen. Einmalige Anlagen auf einem Festgeldkonto sind nur dann empfehlenswert, wenn man diese über viele Jahre hinweg anlegt.
Zudem bieten die Banksparpläne im konservativen Sinne Einlagensicherungen. Bessere Verzinsungen sind bei Girokonten und Sparkonten zu erwarten. Dabei sind aber die Höchstanlagebeträge nicht außer Acht zu lassen. Hier gibt es bei einigen Banken konkrete Sparpläne, zum Beispiel in Form eines Junior Sparkontos oder im Bereich Führerscheinsparen.
Gewinnbringend sind langfristige Fondsparpläne, die jedoch nicht frei von Risiken sind, sodass Großeltern ihre Sparraten splitten sollten, um das Guthaben für spätere Jahre zu sichern.
Eine sinnvolle Alternative versprechen Auszahlpläne. Hier können die Großeltern gemeinsam mit den Eltern festlegen, wann die Geldsumme zur Verfügung steht. Auf diese Weise sorgt die Familie für eine monatliche Unterstützung zum Beispiel für ein Auslandsjahr oder für die Zeit des Studiums und der Ausbildung.
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