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Familienpflegezeit: Anspruch auf Pflegezeit gilt auch für die Großeltern

Familienpflegezeit: Anspruch auf Pflegezeit gilt auch für die Großeltern

Mit der Familienpflegezeit wird eine Art Sonderurlaub bezeichnet, den Arbeitnehmer für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen verwenden. Zu den nahen Angehörigen zählen aber nicht nur Eltern, Kinder oder der Ehepartner, sondern auch die Großeltern, Schwiegereltern und Geschwister. Enkel können demnach ihren Anspruch auf Pflegezeit geltend machen, um Oma oder Opa zu pflegen und andersherum haben berufstätige Großeltern auch das Recht, ihre Enkelkinder zu versorgen.

Pflegebedarf muss attestiert werden

Bei einer kurzfristigen Erkrankung oder Verletzung nahestehender Familienangehöriger dürfen Arbeitnehmer bis zu einem Zeitraum von zehn Tagen zu Hause bleiben, um die Pflege zu übernehmen. Der Arbeitgeber muss jedoch unverzüglich informiert und ihm muss auf dessen Wunsch ein Attest vom behandelnden Arzt übermittelt werden. Finanziell unterstützt werden pflegende Angehörige in diesem Fall durch das Pflegeunterstützungsgeld, das bei der Pflegekasse des erkrankten Familienangehörigen beantragt werden kann.

Ist abzusehen, dass die Pflege des Angehörigen länger andauert, muss ein Pflegegrad beantragt werden. Bereits mit einem Pflegegrad 1 können Angehörige eine Freistellung von bis zu sechs Monaten erwirken, sofern der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Um Einkommensverluste auszugleichen, können zinslose Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragt werden.

Arbeit und Pflege – Familienpflegezeit

Eine Freistellung von bis zu 24 Monaten kann durch die Familienpflegezeit für die häusliche Pflege eines nahen Familienangehörigen in Anspruch genommen werden, sofern mindestens Pflegegrad 1 festgestellt worden ist und der pflegende Angehörige mindestens 15 Stunden in der Woche seiner gewöhnlichen Arbeit nachgeht.

Durch diese Mindestarbeitszeit soll vermieden werden, dass pflegende Angehörige ihre Arbeit komplett aufgeben. Sie soll eher flexibel aufgeteilt werden können, wobei ein Anspruch auf Familienpflegezeit nur bei Arbeitgebern mit mindestens 25 Arbeitnehmern besteht. Auch für die Überbrückung dieses Zeitraums bietet das Bundesamt für Familie zinslose Darlehen an.

Dauerhafte häusliche Pflege

Schwierig und belastend wird es für pflegende Angehörige, wenn sich der Gesundheitszustand trotz aufopferungsvoller Versorgung der Pflegebedürftigen nicht oder nur geringfügig ändert. Dauert die Pflegebedürftigkeit weiter an, müssen sich Familienangehörige nicht nur Gedanken über ihr eigenes Arbeitsverhältnis, sondern auch um die dauerhafte Versorgung der oder des Pflegebedürftigen machen.

Insbesondere bei älteren Menschen wie den Großeltern muss mit alterstypischen Erkrankungen, die häufig chronisch ausfallen, gerechnet werden. Der Bedarf an Versorgung, Betreuung und Pflege steigt mit zunehmendem Alter an. Und dennoch müssen Kinder und Enkel ihr eigenes Leben, sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich, bestreiten. Einen Weg aus diesem Gewissenskonflikt könnte eine 24-Stunden-Betreuung darstellen, die ebenfalls auf dem Konzept der häuslichen Pflege basiert.

Bei diesem Betreuungskonzept zieht das Betreuungspersonal mit in den Haushalt des Pflegebedürftigen ein und übernimmt sowohl grundpflegerische als auch hauswirtschaftliche Aufgaben. Die Familienangehörigen werden dadurch zeitlich und in Bezug auf den damit verbundenen Aufwand entlastet. Sie können weiterhin ihrer Arbeit sowie ihrem Alltag nachgehen und trotzdem weiterhin am Leben von den Großeltern teilnehmen. Die Großeltern hingegen profitieren bei der 24-Stunden-Betreuung von den klassischen Vorteilen einer häuslichen Pflege in der gewohnten Umgebung und der Tatsache, dass bei vielen Erkrankungen und Gesundheitszuständen eine stationäre Unterbringung umgangen werden kann.

Mehr zum Thema Familienpflegezeit

Einen weiteren Artikel zur Familienpflegezeit finden Sie hier:

Pflegezeit auch für Großeltern

Pflegebedürftige Angehörige: Wie man mit der Belastung klar kommt

Pflegende Angehörige: Wenn Oma auch die eigenen Eltern pflegt

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