A A A

Was tun im Sterbefall: Diese Dinge müssen Angehörige jetzt erledigen

Sarg mit Blumenschmuck wird von Trägern zur Grabstätte getragen.

Immer dann, wenn ein geliebter Mensch stirbt, möchten sich die Hinterbliebenen zunächst einmal ausschließlich ihrer Trauer widmen, um mit dem Verlust klarzukommen. Trotzdem gibt es unzählige Dinge und Formalitäten im Sterbefall, die entweder umgehend nach dem Todesfall oder innerhalb kürzester Zeit danach erledigt werden müssen. So muss unter anderem als erstes ein Totenschein ausgestellt und nach dem Testament geschaut werden. Danach müssen diverse Versicherungen informiert, ein Bestatter beauftragt und die Beerdigung organisiert werden. Im Folgenden erhalten Betroffene einen Leitfaden, um einen kühlen Kopf zu bewahren.

Um was sich Hinterbliebene unmittelbar nach dem Todesfall als Erstes kümmern sollten

Wenn die Hinterbliebenen respektive Angehörigen eines Toten von dem tragischen Sterbefall Kenntnis erlangen, stehen die meisten Menschen zunächst unter Schock und müssen die Hiobsbotschaft erst einmal verarbeiten. Doch obwohl Zustände wie Trauer, Hilflosigkeit und Fassungslosigkeit präsent sind, gilt es, sich zeitnah mit den zu erledigenden Dingen und Formalitäten auseinanderzusetzen. Unmittelbar nach dem Todesfall müssen sich Angehörige um die Ausstellung des Totenscheins kümmern sowie ein etwaiges Testament suchen.

Außerdem müssen verschiedene Dokumente des Verstorbenen wie beispielsweise Ausweise und Urkunden sowie Bank- und Versicherungsunterlagen zusammengesucht werden. Ersteres dient der Vorlage bei verschiedenen Ämtern, während letzteres für den Zugriff auf das Konto bzw. eine entsprechende Vollmacht benötigt wird.

Wichtig ist außerdem, dass sofort nach dem Todesfall etwaig vorhandene Sterbegeld- und Lebensversicherungen informiert werden, da ein diesbezüglicher Verzug schlechtesten Falls dazu führen kann, dass die Zahlung verweigert wird. Additiv sollte auch schon ein Bestatter beauftragt bzw. die Frage geklärt werden, ob der Tote einen Vorsorgevertrag mit einem Unternehmen seiner Wahl abgeschlossen hat.

Diese Dinge müssen Angehörige in den ersten Tagen nach dem Sterbefall erledigen

Da es nicht nur unterschiedliche Bestattungsarten gibt, sondern ebenso die Bestattungskosten stark variieren, sollten sich Hinterbliebene zunächst umfassend informieren. Demnach zählen zu den Bestattungsarten die klassische Erdbestattung, die Seebestattung sowie die Urnen- respektive Feuerbestattung. Kostentechnisch schlägt die Beerdigung mittels Sargs mit den höchsten Ausgaben zu Buche. Insgesamt kann je nach Wahl des Bestatters, der in Anspruch genommenen Fremdleistungen und der Friedhofskosten mit einem Gesamtbetrag zwischen ca. 4000 € und 20.000 € kalkuliert werden.

Nicht unmittelbar nach dem Todesfall, dafür aber in den ersten Tagen danach, müssen Hinterbliebene die Sterbeurkunde mithilfe des Totenscheins, Personalausweises und der Geburtsurkunde beantragen. Selbiges gilt für den Erbschein, um Zugriff auf das Vermögen des Verstorbenen zu erhalten. Außerdem sollte eine bestehende Mietwohnung gekündigt werden, genauso wie die Wohnung betreffende Verträge wie beispielsweise mit Internetanbietern, Telefonanbietern oder auch Energieversorgern.

Keine dezidierte Kündigung ist für den Fall erforderlich, dass der Verstorbene in einem Pflegeheim untergebracht war, da der diesbezügliche Vertrag automatisch mit dem Sterbetag endet.

Weitere Formalitäten und Erledigungen, die Betroffene auf dem Schirm haben sollten

Neben den schon genannten Punkten gibt es noch einige weitere Dinge, die Hinterbliebene in der Zeit nach dem Tod des Verstorbenen erledigen müssen. Dazu gehört es beispielsweise, die Krankenkasse und die Pflegeversicherung vom Todesfall in Kenntnis zu setzen und die Versicherungskarte zurückzugeben. Auch sämtliche Versicherungen und Vertragspartner des Verstorbenen müssen informiert werden.

Des Weiteren ist es bei ehemals verheirateten Eheleuten relevant, sich um die Auszahlung der Witwer- bzw. Witwenrente zu kümmern, da diese nicht automatisch gutgeschrieben wird. Zu stellen ist ein Antrag bei der Rentenversicherung, wobei der überlebende Partner innerhalb des ersten Quartals nach dem Todesfall die Rente des Toten in voller Höhe erhält.

Um die hohen Kosten, die regelmäßig mit allen zu erledigenden Vorgängen verbunden sind, decken zu können, ist Angehörigen eine zeitnahe Kontennachforschung zu empfehlen, wofür es je nach Kreditinstitut unterschiedliche Webseiten und E-Mail-Adressen gibt. Zu den letzten zu erledigenden Tätigkeiten zählt die Information des Finanzamts und die Deaktivierung etwaiger Profile in sozialen Netzwerken.

Artikel drucken

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Vorsicht!

Sie nutzen einen alten Browser!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser um diese Seite anzuzeigen.